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Dokument-Nr. 7682

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Beschluss01.04.2009Verwaltungsgericht Minden1 L 184/09
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Minden Beschluss01.04.2009

Keine Ostereiersuche im Vogel­schutz­gebietGänseeier müssen vorerst liegen bleiben

Das Verwal­tungs­gericht Minden hat auf Antrag des Natur­schutz­bundes Nordrhein-Westfalen (NABU) das Einsammeln von Gänseeiern im Vogel­schutz­gebiet Steinhorster Becken vorläufig gestoppt.

Mit dem Einsammeln von Eiern von Grau-, Kanada- und Nilgänsen sollte der "Arbeits­ge­mein­schaft Forschungs­projekt Gänse" ermöglicht werden, das Legeverhalten der Gänse wissen­schaftlich zu untersuchen. Die zuständige 1. Kammer des Gerichts hatte aber erhebliche Zweifel daran, ob die vom Landrat des Kreises Paderborn am 31. März 2009 erteilte Erlaubnis mit dieser Zielsetzung in Einklang gebracht werden kann. Diese Zweifel und die Tatsache, dass eine weitergehende rechtliche und tatsächliche Klärung aufgrund des erfolgten Erlasses der Erlaubnis nicht möglich war, führten dazu, dass der Antrag des NABU auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes Erfolg hatte.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Minden

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