15.11.2024
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Dokument-Nr. 8511

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Urteil22.09.2009Verwaltungsgericht Minden1 K 2712/07, 1 K 2742/07 und 1 K 2743/07
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Verwaltungsgericht Minden Urteil22.09.2009

Anwohnerklage gegen Bau eines Fußballstadion erfolglosLärm-Grenz­wert­über­schreitung und unzumutbares Verkehr­s­auf­kommen nicht zu erwarten

Ein Fußballstadion, darf in einem Wohngebiet gebaut werden, wenn die Grenzwerte hinsichtlich des Lärms nicht überschritten werden und der Verkehr die Anwohner nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Minden.

Die Kläger – allesamt unmittelbare Nachbarn des inzwischen fertig­ge­stellten Fußballstadions des SC Paderborn 07.e.V. – hatten im Wesentlichen unzumutbaren Lärm und ein unzureichendes Verkehrskonzept der Bauherrin, der Paderborner Stadion­ge­sell­schaft, geltend gemacht.

Neue Baugenehmigung räumt alle Bedenken aus

Dem vermochte sich die das Verwal­tungs­gericht Minden in seiner Entscheidung nicht anzuschließen: Die Bedenken, die in der Vergangenheit gegen das Stadion bestanden hätten, seien mit der neuen Baugenehmigung aus dem Jahre 2007 ausgeräumt worden. Der mit dem Betrieb des Stadions verbundene Lärm halte die einschlägigen Grenzwerte ein, weil insbesondere ein Nacht­spiel­betrieb nach 22.00 Uhr nicht mehr vorgesehen sei. Das nunmehr praktizierte Verkehrskonzept beeinträchtige die Kläger jedenfalls nicht in unzumutbarer Weise. Die Anzahl der Stellplätze sei nämlich wesentlich erhöht worden, und die Erschließung erfolge mittlerweile von der Bundesstraße 1 im Norden, während die Kläger sämtlich im Süden des Stadions wohnten.

Quelle: ra-online, VG Minden

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