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Dokument-Nr. 35757

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Verwaltungsgericht Mainz Beschluss03.02.2026

Universität Mainz zur Beteiligung eines AfD-Politikers an Podiums­dis­kussion zur Landtagswahl 2026 verpflichtetGrundsatz der Chancen­gleichheit im Wahlwettbewerb bindet Universität und Studie­ren­den­schaft als Körperschaften öffentlichen Rechts

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz und die Studie­ren­den­schaft der Hochschule sind verpflichtet, einen AfD-Politiker an einer im Rahmen einer Ringvorlesung veranstalteten „Podiums­dis­kussion zur Landtagswahl 2026“ am 5. Februar 2026 zu beteiligen. Dies hat das Verwal­tungs­gericht in einem Eilrechts­schutz­ver­fahren entschieden.

Dem Antragsteller stehe aus dem Grundsatz der Chancen­gleichheit beim Wettbewerb um Wählerstimmen ein Anspruch auf Teilnahme an der genannten Diskus­si­onsrunde zu. Sowohl die in Anspruch genommene Universität als auch die Studie­ren­den­schaft, denen die Veranstaltung zuzurechnen sei, stellten Körperschaften öffentlichen Rechts dar. Auch wenn sie grundsätzlich eine Auswahl der Veran­stal­tungs­teil­nehmer vornehmen dürften, seien sie als Hoheit­s­trä­ge­rinnen an den Grundsatz der Chancen­gleichheit im Vorfeld von Wahlen gebunden. Dieser verbiete eine unter­schiedliche Behandlung von Wahlbewerbern, sofern sie nicht durch einen besonderen zwingenden Grund gerechtfertigt sei. Die Nicht­be­rück­sich­tigung des Antragstellers als Wahlbewerber der AfD („Alternative für Deutschland“) erweise sich hier bereits mit Blick darauf als rechtswidrig, weil die Antragsgegner Vertreter aller im Landtag Rheinland-Pfalz aktuell vertretenen Parteien eingeladen hätten, nicht aber einen Vertreter der ebenfalls dem Landtag angehörenden AfD. Zugleich sei eine Vertreterin der Partei „Die Linke“ als Podiums­teil­nehmerin zugelassen worden, obschon diese Partei dem rheinland-pfälzischen Landtag derzeit nicht angehöre.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Verwaltungsgericht Mainz, ra-online (pm/mw)

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