Verwaltungsgericht Mainz Beschluss03.02.2026
Universität Mainz zur Beteiligung eines AfD-Politikers an Podiumsdiskussion zur Landtagswahl 2026 verpflichtetGrundsatz der Chancengleichheit im Wahlwettbewerb bindet Universität und Studierendenschaft als Körperschaften öffentlichen Rechts
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz und die Studierendenschaft der Hochschule sind verpflichtet, einen AfD-Politiker an einer im Rahmen einer Ringvorlesung veranstalteten „Podiumsdiskussion zur Landtagswahl 2026“ am 5. Februar 2026 zu beteiligen. Dies hat das Verwaltungsgericht in einem Eilrechtsschutzverfahren entschieden.
Dem Antragsteller stehe aus dem Grundsatz der Chancengleichheit beim Wettbewerb um Wählerstimmen ein Anspruch auf Teilnahme an der genannten Diskussionsrunde zu. Sowohl die in Anspruch genommene Universität als auch die Studierendenschaft, denen die Veranstaltung zuzurechnen sei, stellten Körperschaften öffentlichen Rechts dar. Auch wenn sie grundsätzlich eine Auswahl der Veranstaltungsteilnehmer vornehmen dürften, seien sie als Hoheitsträgerinnen an den Grundsatz der Chancengleichheit im Vorfeld von Wahlen gebunden. Dieser verbiete eine unterschiedliche Behandlung von Wahlbewerbern, sofern sie nicht durch einen besonderen zwingenden Grund gerechtfertigt sei. Die Nichtberücksichtigung des Antragstellers als Wahlbewerber der AfD („Alternative für Deutschland“) erweise sich hier bereits mit Blick darauf als rechtswidrig, weil die Antragsgegner Vertreter aller im Landtag Rheinland-Pfalz aktuell vertretenen Parteien eingeladen hätten, nicht aber einen Vertreter der ebenfalls dem Landtag angehörenden AfD. Zugleich sei eine Vertreterin der Partei „Die Linke“ als Podiumsteilnehmerin zugelassen worden, obschon diese Partei dem rheinland-pfälzischen Landtag derzeit nicht angehöre.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 12.02.2026
Quelle: Verwaltungsgericht Mainz, ra-online (pm/mw)