15.11.2024
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Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.

Dokument-Nr. 49

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Beschluss22.12.2004Verwaltungsgericht Mainz7 L 982/04.MZ
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Verwaltungsgericht Mainz Beschluss22.12.2004

Schulleiterin wegen Sekten-Vorwurfs zu Recht versetzt

Die 7. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Mainz entschied, dass die Versetzung der Leiterin einer Realschule in Gau-Odernheim, die Mitglied des Vereins "Zentrum des Lichts" war, an die Aufsichts- und Dienst­leis­tungs­di­rektion (ADD) rechtens ist.

Die Realschul­leiterin (Antragstellerin) hat sich in dem Verfahren gegen die sofortige Vollziehung ihrer Versetzung gewandt.

Die Antragstellerin leitete die Realschule seit August 2000. Im Herbst 2004 wurde sie in die Aufsichts- und Dienst­leis­tungs­di­rektion versetzt. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe an der Schule die Lehren der Gemeinschaft "Zentrum des Lichts" verbreitet. Diese Gemeinschaft gilt als antide­mo­kratisch mit esoterischen, zum Teil apokalyptischen Inhalten.

Durch sie habe eine weit reichende öffentliche Diskussion eingesetzt. Massiv sei die Sorge artikuliert worden, dass die Antragstellerin das Gedankengut des Vereins in die schulische Arbeit einfließen lassen werde.

Quelle: ra-online

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