21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.

Dokument-Nr. 5836

Drucken
Urteil13.02.2008Verwaltungsgericht Mainz7 K 354/07.MZ
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Mainz Urteil13.02.2008

Verdeckter Ermittler: Posttrau­ma­tische Belas­tungs­störung ist kein Dienstunfall

Die ärztlich attestierte posttrau­ma­tische Belas­tungs­störung eines Kriminalbeamten (Kläger) infolge seiner Tätigkeit als verdeckter Ermittler kann nicht als Dienstunfall anerkannt werden. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Mainz entschieden.

Der Kläger arbeitete jahrelang als verdeckter Ermittler im Rahmen der Bekämpfung der Rausch­gift­kri­mi­nalität und sonstiger organisierter Kriminalität. Von diesen Aufgaben wurde er entbunden, nachdem er den damit verbunden Belastungen nicht mehr gewachsen war. Ärztlicherseits wurde ihm eine posttrau­ma­tische Belas­tungs­störung infolge der Belastungen durch die besagte Tätigkeit attestiert. Seinen Antrag, seine gesundheitliche Schädigung als Dienstunfall anzuerkennen, lehnte der Dienstherr ab.

Die Richter der 7. Kammer haben diese Entscheidung bestätigt. Dienstunfall sei ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten sei. Der Gesund­heits­schaden des Klägers beruhe nicht auf einem solchen bestimmten Ereignis. Als Dienstunfall gelte daneben zwar auch, wenn ein Beamter, der nach der Art seiner dienstlichen Verrichtung der Gefahr der Erkrankung an bestimmten Krankheiten besonders ausgesetzt sei, im Dienst an einer solchen Krankheit erkranke. Zu den diesbezüglichen, gesetzlich abschließend aufgezählten Krankheiten gehöre die des Klägers jedoch nicht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 09/08 des VG Mainz vom 01.04.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5836

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI