12.03.2025
Urteile, erschienen im Februar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
5      12
6 3456789
7 10111213141516
8 17181920212223
9 2425262728  
Urteile, erschienen im März 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
9      12
10 3456789
11 10111213141516
12 17181920212223
13 24252627282930
14 31      
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
12.03.2025  
Sie sehen eine Figur, die einen Mann darstellt, der mit einem Fernglas in der Hecke sitzt.

Dokument-Nr. 4705

Sie sehen eine Figur, die einen Mann darstellt, der mit einem Fernglas in der Hecke sitzt.
Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss10.08.2007

Gaststätte zu laut - Konzession widerrufenLärm darf nicht zu erheblichen Belästigungen in der Nachbarschaft führen

Die Konzession für eine Gaststätte kann wegen des von der Gaststätte ausgehenden Lärms widerrufen werden. Dies hat das Verwal­tungs­ge­richts Mainz entschieden.

2003 erteilte die Stadt Worms einem Gewer­be­trei­benden (Antragsteller) eine Gaststät­te­n­er­laubnis. In der Folge gab es zahlreiche Beschwerden von Nachbarn wegen nächtlicher Ruhestörung durch zu laute Musik in der Gaststätte. Außerdem kam es in und vor der Gaststätte immer wieder zu Streitigkeiten und Schlägereien. Von Februar bis Juli 2006 fuhr die Polizei wegen der Vorkommnisse um die Gaststätte siebzehn Einsätze. Nachdem die Stadt im Juli 2006 das Verfahren zum Widerruf der Konzession eingeleitet, die Entwicklung aber noch abgewartet hatte, kam es bis ins erste Halbjahr 2007 wiederum zu Ruhestörungen, so dass die Stadt schließlich die Konzession mit sofortiger Wirkung widerrief.

Der Antragsteller wandte sich an das Verwal­tungs­gericht. Ohne vorherige Lärmmessungen hätte seine Konzession nicht widerrufen werden dürfen, machte er geltend. Hiervon abgesehen hätten sich die Nachbarn teilweise nur deshalb beschwert, weil sie seinen Betrieb mit angrenzenden Bordellen in Verbindung gebracht hätten. Die Schlägereien und Streitigkeiten seien in erster Linie durch seine Ex-Freundin verursacht worden. Er selbst habe die Polizei rufen müssen.

Die Richter der 6. Kammer haben die behördliche Entscheidung bestätigt. Ein Gastwirt müsse sicherstellen, dass der von seiner Gaststätte ausgehende Lärm nicht zu erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft führe. Ignoriere er diese Verpflichtung beharrlich, wie es der Antragsteller nach den Feststellungen der Polizei getan habe, sei er als unzuverlässig anzusehen und seine Konzession zu widerrufen. Lärmmessungen seien vor dem Widerruf nicht erforderlich gewesen, da glaubhafte Zeugenaussagen und Polizeiberichte vorgelegen hätten. Letztere seien zudem im Einzelfall sehr konkret, indem sie zum Beispiel schilderten, dass die überlaute Musik im Streifenwagen trotz geschlossener Fenster oder - in einem anderen Fall - schon von einer Nachbarstraße aus zu hören gewesen sei. Der Antragsteller sei unbelehrbar, was sich zum Beispiel darin zeige, dass die Polizei mitunter in einer Nacht zweimal habe kommen müssen, weil der Antragsteller nach der ersten Intervention der Beamten die Musik wieder lauter gestellt habe. Auch die Schlägereien und Streitigkeiten seien dem Antragsteller anzulasten, selbst wenn sie primär von seiner Ex-Freundin verursacht worden sein sollten. Die benachbarten Bordelle spielten keine Rolle, weil sich die polizeilichen Feststellungen stets auf die Gaststätte des Antragstellers bezogen hätten.

Quelle: ra-online, Pressemittelung des VG Mainz vom 22.08.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss4705

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI