15.11.2024
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Sie sehen die Außenfassade einer Niederlassung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Bundesadler und passendem Schriftzug der Behörde.

Dokument-Nr. 9340

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Verwaltungsgericht Mainz Beschluss02.03.2010

VG Mainz: Kein Asyl wegen angeblicher Verfolgung von Zwillingen in NigeriaVerfol­gungs­gefahr nicht glaubhaft belegt – Zwillinge werde in Nigeria als Geschenk Gottes verehrt und nicht geopfert

Ein Asylantrag einer Frau aus Nigeria, die sich als Zwilling in der Gefahr sah, in ihrer Heimat im Rahmen eines Opferrituals getötet zu werden, durfte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Mainz.

Im zugrunde liegenden Fall reiste die aus Nigeria stammende Frau (Antragstellerin) nach ihren Angaben 2008 in das Bundesgebiet ein und stellte in der Folge einen Asylantrag. Sie habe keine Eltern mehr, aber eine Zwillings­schwester, machte sie geltend. In dem Dorf, in dem sie gelebt habe, würden alle fünf Jahre von einer bestimmten Gruppe im Rahmen von Feierlichkeiten Zwillinge auf einem Altar geopfert, indem man ihr Blut ablasse. Deshalb habe sie auf den Rat ihres Onkels ihre Heimat verlassen. Da sie Christin sei, habe sie keine nähere Kenntnis über die besagte Gruppe.

Anstrags­stellerin beantragt Aussetzung des Sofortvollzugs der Ableh­nungs­ent­scheidung

Nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt hatte, beantragte die Antragstellerin beim Verwal­tungs­gericht im Rahmen eines Eilverfahrens die Aussetzung des Sofortvollzugs der Ableh­nungs­ent­scheidung, infolge der sie verpflichtet war, binnen einer Woche auszureisen.

Antrags­stellerin kann in Nigeria Polizeischutz verlangen

Das Verwal­tungs­gericht Mainz hat den Antrag abgelehnt, da die von der Antragstellerin beschriebene Verfolgungsgefahr nicht glaubhaft sei. Zum einen sei schon nicht nachvollziehbar, weshalb die Antragstellerin als Christin der besagten Gruppe zum Opfer hätte fallen sollen. Da Menschenopfer in Nigeria verboten und strafbar seien, hätte sie sich außerdem unter den Schutz der Polizei stellen können. Vor allem aber sei Folgendes zu sehen: Bei der Volksgruppe der Yoruba, der die Antragstellerin nach ihren Angaben angehöre, gebe es überdurch­schnittlich viele Zwillinge und bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts seien diese als Teufelswerk angesehen worden, so dass oftmals eines der Zwillingskinder, manchmal auch beide und mitunter sogar die Mutter nach der Geburt getötet worden seien. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts habe sich die Sichtweise jedoch ins Positive verkehrt. Man habe begonnen, Zwillinge besonders zu verehren und im heutigen Nigeria würden sie als Geschenk Gottes und Glücksbringer angesehen.

Quelle: ra-online, VG Mainz

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