18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 4067

Drucken
Urteil05.03.2007Verwaltungsgericht Mainz6 K 405/06.MZ
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Mainz Urteil05.03.2007

Soldat auf Zeit - Mehrfacher Betrug - Fristlose EntlassungSoldat hat schuldhaft seine soldatischen Dienstpflichten verletzt

Zeitsoldaten im Range eines Stabs­un­ter­of­fiziers, die wegen Tank- und Mietbetrugs wiederholt zu Geldstrafen verurteilt werden, können fristlos entlassen werden. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Mainz entschieden.

Nach den Feststellungen in den Strafbefehlen hat der Soldat mit einer Dienstzeit von vier Jahren in fünf Fällen sein Auto betankt und dann erklärt, dass er kein Geld dabei hat. Seine Zusagen, wiederzukommen um zu bezahlen, hat er entsprechend seinem vorgefassten Entschluss nicht eingehalten. Außerdem hat er eine Wohnung angemietet, aber entsprechend seinem vorgefassten Entschluss die Miete nicht gezahlt.

Die Richter der 6. Kammer haben jetzt die vom Befehlshaber im Wehrbe­reichs­kommando II verfügte fristlose Entlassung des Soldaten kurz vor dem Ende seiner Dienstzeit bestätigt. Der Stabs­un­ter­of­fizier habe schuldhaft seine soldatische Dienstpflicht verletzt, sich außerdienstlich so zu verhalten, dass die Achtung und das Vertrauen, das seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt wird. Sein Verbleiben im Dienst­ver­hältnis würde die militärische Ordnung ernstlich gefährden. Das notwendige Vertrauen in seine Zuverlässigkeit sei erschüttert und es sei zu befürchten, dass er auch zukünftig vergleichbare Dienst­pflicht­ver­let­zungen begehen würde. Dafür spreche insbesondere, dass er selbst nach der diszi­pli­nar­recht­lichen Erteilung eines strengen Verweises wegen eines Tankbetruges noch drei weitere Tankbe­trugs­delikte begangen habe. Außerdem habe er bei einem Tankbetrug zum Nachweis seiner Zahlungs­wil­ligkeit seinen Dienstausweis vorgelegt. Ohne durchgreifende Reaktion des Dienstherren könnten in der Öffentlichkeit grundlegende Zweifel an der Rechtstreue der Soldaten der Bundeswehr entstehen; außerdem bestünde die Gefahr einer Nachahmung durch andere Soldaten. Von daher sei die Entlassung kurz vor dem Dienstzeitende rechtens, auch wenn der Soldat damit finanzieller Vorteile anlässlich des regulären Ausscheidens aus dem Dienst verlustig gehe.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 9/2007 des VG Mainz vom 11.04.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil4067

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI