14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 1473

Drucken
Beschluss14.12.2005Verwaltungsgericht Mainz3 L 901/05.MZ
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss14.12.2005

Schwelbrand im 5.000 Tonnen-Altholzlager - Maßnahmen der SGD-Süd reichen aus

Die SGD-Süd muss nicht weitere immis­si­ons­schutz­rechtliche Maßnahmen gegen einen Schwelbrand auf einem zuletzt mehr als 5.000 Tonnen Altholz umfassenden Lagerplatz in Bingen-Kempten treffen. Das hat das Verwal­tungs­gericht Mainz in einem Eilverfahren entschieden.

Eine GmbH betreibt einen immis­si­ons­schutz­rechtlich genehmigten Betrieb zur Zwischen­la­gerung und Behandlung (Schreddern) von Altholz in Bingen-Kempten. Statt der zugelassenen 300 Tonnen Altholz lagerte sie dort zuletzt mehr als 5000 Tonnen.

Anfang November 2005 kam es in einem Haufwerk zu einem Schwelbrand, der von der Feuerwehr bekämpft werden musste und über einen längeren Zeitraum andauerte bzw. noch andauert. Infolge dessen ordnete die SGD-Süd der GmbH gegenüber zunächst einen Aufnahmestopp für Altholz und schließlich die Räumung des gesamten Betrie­bs­grund­stücks von Altholz an.

Ein Anwohner, der auf einem benachbarten Grundstück wohnt (Antragsteller), wandte sich an das Verwal­tungs­gericht. Die von der SGD-Süd getroffenen Maßnahmen seien nicht ausreichend und dauerten zu lange. Von dem Schwelbrand gingen gefährliche Immissionen in Form von Luftschad­s­toffen wie Phenol und Benzopyren aus. Das Gericht möge deshalb die SGD-Süd im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichten, etwa eine zirka 4.000 m² große Fläche zur Lagerung der brennenden Altholzbestände zur Verfügung zu stellen und private Trans­port­un­ter­nehmen bzw. das THW oder die Bundeswehr zu ersuchen, den Abtransport durchzuführen.

Die Richter der 3. Kammer haben den Antrag abgelehnt. Der Antragsteller könne nicht verlangen, dass die SGD-Süd weitere Maßnahmen trifft. Die bisherigen reichten zum Schutz des Antragstellers aus. Seit dem Ausbruch des Schwelbrandes werde das Betrie­bs­grundstück der GmbH kontinuierlich geräumt, um an die Glutnester in den Holzhack­schnitzeln zu kommen. Nach dem Abtransport von Altholz in einen Altholzbunker in Mainz-Weisenau und zu Altholz­kraft­werken in Garching, Wiesbaden, Ingelheim und im Landkreis Kaiserslautern befänden sich nur noch 2.000 Tonnen auf dem Gelände. Jetzt stehe zudem ein provisorisches Zwischenlager auf dem ehemaligen Militä­r­flughafen Pferdsfeld zu Verfügung. Außerdem habe die SGD-Süd am 08.12.2005 die GmbH aufgefordert, täglich 200 Tonnen Holz abzufahren. Auch hätten die nach Beginn des Schwelbrands regelmäßig durchgeführten Messungen der Schad­s­toff­kon­zen­tration in der Luft nicht zu Ergebnissen geführt, die die einschlägigen Grenzwerte überschreiten.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 37/05 des VG Mainz vom 14.12.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss1473

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI