Dokument-Nr. 1473
Permalink https://urteile.news/
Verwaltungsgericht Mainz Beschluss14.12.2005
Schwelbrand im 5.000 Tonnen-Altholzlager - Maßnahmen der SGD-Süd reichen aus
Die SGD-Süd muss nicht weitere immissionsschutzrechtliche Maßnahmen gegen einen Schwelbrand auf einem zuletzt mehr als 5.000 Tonnen Altholz umfassenden Lagerplatz in Bingen-Kempten treffen. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz in einem Eilverfahren entschieden.
Eine GmbH betreibt einen immissionsschutzrechtlich genehmigten Betrieb zur Zwischenlagerung und Behandlung (Schreddern) von Altholz in Bingen-Kempten. Statt der zugelassenen 300 Tonnen Altholz lagerte sie dort zuletzt mehr als 5000 Tonnen.
Anfang November 2005 kam es in einem Haufwerk zu einem Schwelbrand, der von der Feuerwehr bekämpft werden musste und über einen längeren Zeitraum andauerte bzw. noch andauert. Infolge dessen ordnete die SGD-Süd der GmbH gegenüber zunächst einen Aufnahmestopp für Altholz und schließlich die Räumung des gesamten Betriebsgrundstücks von Altholz an.
Ein Anwohner, der auf einem benachbarten Grundstück wohnt (Antragsteller), wandte sich an das Verwaltungsgericht. Die von der SGD-Süd getroffenen Maßnahmen seien nicht ausreichend und dauerten zu lange. Von dem Schwelbrand gingen gefährliche Immissionen in Form von Luftschadstoffen wie Phenol und Benzopyren aus. Das Gericht möge deshalb die SGD-Süd im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichten, etwa eine zirka 4.000 m² große Fläche zur Lagerung der brennenden Altholzbestände zur Verfügung zu stellen und private Transportunternehmen bzw. das THW oder die Bundeswehr zu ersuchen, den Abtransport durchzuführen.
Die Richter der 3. Kammer haben den Antrag abgelehnt. Der Antragsteller könne nicht verlangen, dass die SGD-Süd weitere Maßnahmen trifft. Die bisherigen reichten zum Schutz des Antragstellers aus. Seit dem Ausbruch des Schwelbrandes werde das Betriebsgrundstück der GmbH kontinuierlich geräumt, um an die Glutnester in den Holzhackschnitzeln zu kommen. Nach dem Abtransport von Altholz in einen Altholzbunker in Mainz-Weisenau und zu Altholzkraftwerken in Garching, Wiesbaden, Ingelheim und im Landkreis Kaiserslautern befänden sich nur noch 2.000 Tonnen auf dem Gelände. Jetzt stehe zudem ein provisorisches Zwischenlager auf dem ehemaligen Militärflughafen Pferdsfeld zu Verfügung. Außerdem habe die SGD-Süd am 08.12.2005 die GmbH aufgefordert, täglich 200 Tonnen Holz abzufahren. Auch hätten die nach Beginn des Schwelbrands regelmäßig durchgeführten Messungen der Schadstoffkonzentration in der Luft nicht zu Ergebnissen geführt, die die einschlägigen Grenzwerte überschreiten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 37/05 des VG Mainz vom 14.12.2005
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss1473
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.