Dokument-Nr. 35
Permalink https://urteile.news/
Verwaltungsgericht Mainz Entscheidung
Alkoholabhängigkeit - Kraftfahreignung erst wieder nach einjähriger Abstinenz
Alkoholabhängige sind zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet. Von der Wiedererlangung ihrer Kraftfahreignung kann grundsätzlich erst nach einjähriger Alkoholabstinenz ausgegangen werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Arzt vor Ablauf eines Jahres den Abstinenzwillen des Kraftfahrers günstig beurteilt und dessen Kraftfahreignung nicht eingeschränkt sieht. So die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz in folgendem Fall:
Die zuständige Behörde hat einem Fahrerlaubnisinhaber aus dem Landkreis Mainz-Bingen (Antragsteller) die Fahrerlaubnis entzogen, weil er in der Vergangenheit akut alkoholabhängig war und eine einjährige Abstinenz nicht nachgewiesen hat.
Der Antragsteller wandte sich an das Verwaltungsgericht. Ein fachärztlicher verkehrsmedizinischer Gutachter bescheinigte ihm einen glaubhaft vorgetragenen Abstinenzwillen. Er habe auch glaubhaft und durch Laborwerte gestützt geltend gemacht, dass er seit mehreren Monaten alkoholabstinent lebe. Seine Kraftfahreignung sei von daher nicht eingeschränkt.
Die 3. Kammer hat die Rechtmäßigkeit des Fahrerlaubnisentzugs bestätigt. Auch nach überwundener akuter Alkoholabhängigkeit fehle dem Antragsteller die Kraftfahreignung. Von dieser Eignung könne grundsätzlich erst dann wieder ausgegangen werden, wenn der betroffene Kraftfahrer sich einer Entwöhnungsbehandlung unterzogen hat, Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht und eine einjährige Abstinenz durch ärztliches Gutachten nachgewiesen ist. Jedenfalls die letztgenannte Voraussetzung sei hier nicht erfüllt. Der Nachweis der tatsächlichen einjährigen Abstinenz lasse sich nicht durch eine gutachterliche günstige Beurteilung des Abstinenzwillens ersetzen. Die einjährige Abstinenz sei von wesentlicher Bedeutung und nicht verzichtbar, weil weitere qualifizierende Abstinenzanforderungen, etwa stabile Abstinenz im Sinne einer positiven Zukunftsprognose, grundsätzlich nicht erforderlich seien.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2004
Quelle: Pressemitteilung VG Mainz vom 09.12.2004
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Entscheidung35
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.