Dokument-Nr. 9758
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Verwaltungsgericht Mainz Beschluss26.05.2010
VG Mainz: Wiederholte Auskunftspflicht für Rechtsanwälte zulässigÜberschneidungen und gleichzeitige Heranziehung zu verschiedenen statistischen Erhebungen können nicht ausgeschlossen werden
Eine Rechtsanwaltsgemeinschaft muss auch dann dem Auskunftsverlangen des Landesamts im Rahmen der Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich 2008 (Dienstleistungsstatistik) nachkommen, wenn sie von 2000 bis 2007 jährlich dem Statistischen Landesamt zu Statistikzwecken Auskunft erteilen musste. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Die Dienstleistungsstatistik umfasst repräsentative Erhebungen über die wirtschaftliche Tätigkeit in Unternehmen und Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit in verschiedenen Dienstleistungsbereichen. Die Ergebnisse der Erhebungen haben nach Angabe des Landesamtes große Bedeutung für die nationale berufs- und wirtschaftspolitische Arbeit und werden an das Statistische Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) weitergeleitet.
Sachverhalt
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Landesamt die rheinhessischen Rechtsanwälte für die Jahre 2000 bis 2002 zur Auskunftserteilung für die Dienstleistungsstatistik herangezogen und für die Jahre 2003 bis 2007 mussten sie Auskünfte zur Konjunkturerhebung im Dienstleistungsbereich erteilen.
Rechtsanwälte beantragen Aussetzung des Sofortvollzugs des Bescheides über die Auskunftserteilung
Nachdem sie nun zur Auskunftserteilung für die Dienstleistungsstatistik 2008 herangezogen wurden, beantragten die Rechtsanwälte beim Verwaltungsgericht die Aussetzung des Sofortvollzugs des Bescheides über die Auskunftserteilung. Es sei ermessensfehlerhaft, dass sie über Jahre hin ohne Unterbrechung zu Auskunftserteilungen herangezogen worden seien.
Heranziehung im Rahmen anderer statistischer Erhebungen steht Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Landesamt nicht entgegen
Die Richter des Verwaltungsgerichts Mainz haben den Antrag der Rechtsanwälte abgelehnt. Es sei nicht ermessensfehlerhaft, dass diese nach ihrer Heranziehung für die Jahre 2000 bis 2002 nach fünfjähriger Unterbrechung jetzt wieder zur Auskunftserteilung für die Dienstleistungsstatistik herangezogen werden. Das vom Landesamt bei der Ermittlung der Auskunftspflichtigen verfolgte mathematische-statistische Auswahlverfahren gewährleiste eine systematische Rotation der Auskunftspflichtigen. Dass die Rechtsanwälte in den Jahren 2003 bis 2007 im Rahmen anderer statistischer Erhebungen herangezogen worden seien, stehe ihrer jetzigen Auskunftspflicht nicht entgegen, da Überschneidungen bzw. die gleichzeitige Heranziehung zu verschiedenen statistischen Erhebungen nicht auszuschließen seien und ein Unternehmen sogar pro Jahr bei bis zu drei Erhebungen herangezogen werden könne.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2010
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Mainz
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