21.11.2024
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Dokument-Nr. 33450

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Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss26.10.2023

Halles OB scheitert mit Eilantrag im Streit um Kürzung der Dienstbezüge vor dem Verwal­tungs­gerichtOB muss weiter auf 50 Prozent seiner Dienstbezüge verzichten

Das Verwal­tungs­gericht Magdeburg hat in einem Beschluss des vorläufigen Rechtsschutzes den Antrag des suspendierten Hallenser Oberbür­ger­meisters auf Aufhebung des Einbehalts von 50 % seiner Dienstbezüge aufgrund der Verfügung des Landes­verwaltungs­amtes vom 07.06.2021 abgelehnt.

Das Diszi­pli­na­r­gericht hatte keine ernstlichen Zweifel an der im Bescheid vorgenommenen Prognose, dass es bei Fortgang der behördlichen Ermittlungen voraussichtlich zu einer Entfernung des suspendierten Oberbür­ger­meisters aus dem Beamten­ver­hältnis kommen werde. Dabei lagen der Verfügung des Landes­ver­wal­tung­samtes die Geschehnisse um die vorzeitigen Impfungen von mindestens 585 nicht „schutz­be­rech­tigten Personen“, darunter auch dem Antragsteller, zugrunde.

Einstellung der straf­recht­lichen Ermittlungen für diszi­pli­nar­recht­liches Verfahren nicht von entscheidender Bedeutung

Das VG stellte bei seiner Entscheidung maßgeblich auf die Vertrau­ens­be­ein­träch­tigung des Bürgers gegenüber dem Amtsträger ab, die sich daraus ergebe, wenn sich der Oberbürgermeister als oberster Repräsentant der Kommune selbst nicht an die vorgegebene Impfreihenfolge halte. Wegen der eigenständigen diszi­pli­nar­recht­lichen Bewertung des Sachverhalts ist die Einstellung der straf­recht­lichen Ermittlungen gegen den Oberbür­ger­meister für dieses diszi­pli­nar­rechtliche Verfahren nicht von entscheidender Bedeutung.

Quelle: Verwaltungsgericht Magdeburg, ra-online (pm/ab)

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