23.11.2024
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Dokument-Nr. 8773

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Entscheidung16.11.2009Verwaltungsgericht Köln
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Verwaltungsgericht Köln Entscheidung16.11.2009

Schnellere Inter­ne­t­an­schlüsse auf dem Land: Telekom muss Wettbewerbern Schaltverteiler zur Verfügung stellenTelekom unterliegt mit Klage gegen Bundes­netz­agentur

Das Verwal­tungs­gericht (VG) Köln hat einen gerichtlichen Eilantrag der Deutschen Telekom AG (DT AG) abgelehnt, mit dem sich das Unternehmen gegen die von der Bundes­netz­agentur angeordnete Verpflichtung zur Errichtung sog. Schaltverteiler gewandt hatte. Gegen diese Anordnung der Bundes­netz­agentur hatte die DT AG einstweiligen Rechtsschutz beantragt, der nunmehr abgelehnt wurde.

Die Bundes­netz­agentur hatte Anfang März diesen Jahres eine erste Entscheidung bekannt gegeben, die Wettbewerbern der DT AG eine einfachere Erschließung und Versorgung "weißer Flecken" mit schnellen Inter­ne­t­an­sch­lüssen ermöglichen soll.

Danach muss die DT AG ihren Wettbewerbern den Zugriff auf die Teilneh­me­r­an­schluss­leitung (TAL), die sog. "letzte Meile", auch an einem Schaltverteiler gewähren. Mit der Zugangs­mög­lichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Inter­net­ver­sorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabel­ver­zweigers und die dafür erforderlichen, aufwändigen Tiefbauarbeiten.

Quelle: ra-online, Bundesnetzagentur

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