21.11.2024
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Dokument-Nr. 28114

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Verwaltungsgericht Köln Beschluss18.11.2019

Zweifel an Vereinbarkeit von Mobilfunk-Option "Vodafone Pass" mit europa­recht­lichen VorgabenVG Köln erbittet Vorab­ent­scheidung des EuGH

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat Zweifel an der Vereinbarkeit der von dem Tele­kommunikations­unternehmen Vodafone angebotenen Mobilfunk-Option "Vodafone Pass" mit europa­recht­lichen Vorgaben. Es hat deshalb mit Beschluss vom gestrigen Tag in einem von Vodafone angestrengten Klageverfahren den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen und ihm Fragen zur Auslegung der so genannten Roaming-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 531/2012) vorgelegt.

Bei der kostenlosen Tarifoption "Vodafone Pass" wird das durch die Nutzung der Dienste von Partner­un­ter­nehmen verbrauchte Datenvolumen nicht auf das Inklu­si­v­da­ten­volumen des jeweiligen Mobilfunktarifs angerechnet (sog. Zero-Rating). Dies gilt allerdings nur im Inland. Im Ausland wird die Nutzung der betreffenden Dienste hingegen auf das Datenvolumen angerechnet. Ferner behält sich Vodafone vor, die Tarifoption künftig auch im europäischen Ausland anzubieten. Für diesen Fall soll eine "Fair Use Policy" mit einer maximal möglichen Nutzung der Tarifoption im europäischen Ausland im Umfang von fünf Gigabyte Datenvolumen monatlich gelten. Die Bundes­netz­agentur sah in der Tarifoption einen Verstoß gegen die Vorgaben der Roaming-Verordnung. Mit Bescheid vom 15. Juni 2018 untersagte sie daher die Fortführung des Angebots. Hiergegen erhob Vodafone im Dezember 2018 Klage.

VG erbittet Auslegung der Roaming-Verordnung durch EuGH

Das Verwal­tungs­gericht Köln möchte vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wissen, ob die Beschränkung der Tarifoption auf das Inland mit dem in der Roaming-Verordnung enthaltenen Verbot vereinbar ist, für Roaming-Dienste im europäischen Ausland ein zusätzliches Entgelt gegenüber dem inländischen Endkundenpreis zu verlangen. Des Weiteren hat es dem EuGH Fragen dazu vorgelegt, ob die von der Klägerin vorgesehene "Fair Use Policy" mit der Verordnung vereinbar ist. Insoweit hält das Gericht für klärungs­be­dürftig, inwieweit die Tarifoption "Vodafone Pass" einer Nutzungsgrenze im Ausland unterworfen werden darf.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online (pm/kg)

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