18.10.2024
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Dokument-Nr. 30533

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Verwaltungsgericht Köln Beschluss08.07.2021

Anordnung zur Quarantäne für Kölner Grund­schul­klasse ist rechtmäßigSchutzinteresse der Allgemeinheit überwiegend

Die Anordnung einer 14-tägigen Quarantäne für alle Schüler einer Kölner Grund­schul­klasse ist rechtmäßig. Das hat das Kölner Verwal­tungs­gericht in mehreren Eilbeschlüssen entschieden und damit die Anträge von Mitschülern abgelehnt.

Die 7-8-jährigen Kinder wandten sich, vertreten durch die Eltern, gegen Ordnungs­ver­fü­gungen des Kölner Gesund­heit­samtes. Das Gesundheitsamt hatte zum Ferienbeginn bis zum 14. Juli eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Grund für die Maßnahme war, dass ein Mitschüler positiv auf die Delta-Variante des Corona-Virus getestet worden war. Die Antragsteller hielten die Maßnahme für unver­hält­nismäßig. Auch verwiesen sie auf Nachtestungen, die sämtlich negative Ergebnisse gezeigt hätten.

VG: Quarantäne für die ganze Klasse als präventiver Infek­ti­o­ns­schutz rechtmäßig

Dem ist das Verwal­tungs­gericht nicht gefolgt. Es sei sich der besonderen Belastungen, der die betroffenen Familien durch die Maßnahme ausgesetzt seien, bewusst. In diesem Fall bestehe aber ein hohes Interesse daran, Infek­ti­o­ns­ketten aufzudecken und zu unterbrechen. Die Kontakt­si­tuation der Kinder sei weitgehend unaufklärbar geblieben. Daher sei es zulässig gewesen, alle Schüler der Klasse als gefährdete "enge Kontaktpersonen" einzustufen. Dies stehe auch im Einklang mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Angesichts der besonderen Gefährdung gerade auch ungeimpfter Schulkinder sei die Quarantäne für die ganze Klasse als präventiver Infek­ti­o­ns­schutz rechtmäßig. Eine "Freitestung" biete demgegenüber keinen gleichwertigen Schutz.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)

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