18.10.2024
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Dokument-Nr. 10712

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Urteil07.12.2010Verwaltungsgericht Köln5 K 7161/08
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Verwaltungsgericht Köln Urteil07.12.2010

Fall El-Masri: Bundes­regierung kann nicht gezwungen werden, sich um Aus­lieferung von CIA-Agenten zu bemühenVG Köln weist Klage des Deutsch-Libanesen El-Masri ab

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat mit Urteil vom 07. Dezember 2010 eine Klage des Deutsch-Libanesen Khaled El–Masri gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen

Der Kläger wollte die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet wissen, sich bei den Vereinigten Staaten von Amerika um die Inhaftierung und Auslieferung von mehreren CIA-Agenten zu bemühen. Diese hatten ihn im Jahr 2004 unter dem Vorwurf, ein Terrorist der Al-Qaida zu sein, unter anderem mit dem Flugzeug nach Afghanistan entführt, in einem "Geheim­dienst­ge­fängnis" festgehalten und möglicherweise misshandelt.

Gericht: Bundesregierung handelte rechtmäßig

Das Verwal­tungs­gericht hat entschieden, dass der Entschluss der Bundesregierung, trotz Vorliegens eines Haftbefehls eines deutschen Gerichts die USA nicht um Auslieferung der Agenten zu ersuchen, rechtmäßig war.

Bundesregierung hat weiten Ermes­sens­spielraum

Der Bundesregierung stehe bei solchen Entscheidungen ein weiter Ermes­sens­spielraum zu. Nachdem die USA bereits im Vorfeld mitgeteilt hatten, dass man ein Auslie­fe­rungs­er­suchen wegen der Gefährdung der nationalen Sicher­heits­in­teressen ablehnen werde, habe die Bundesregierung einen solchen Antrag nicht mehr stellen müssen. Denn sie habe berücksichtigen können, dass ein förmliches Auslie­fe­rungs­er­suchen offensichtlich aussichtslos sein würde.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entschei­dungs­gründe bei dem Oberver­wal­tungs­gericht in Münster ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.

Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Köln

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