14.11.2024
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Dokument-Nr. 1546

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Urteil15.12.2005Verwaltungsgericht Köln4 L 1882/05
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Verwaltungsgericht Köln Urteil15.12.2005

Ratsbeschluss zu Grund­s­tücks­kauf­vertrag in Bergisch Gladbach rechtmäßig

Bei der Diskussion und Entscheidung über die Innen­stadt­be­bauung der Stadt Bergisch Gladbach durch den Rat der Stadt wurden Infor­ma­ti­o­ns­rechte der Mitglieder der Fraktion Bürger für Bergisch Gladbach und Bensberg nicht verletzt. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Köln in einem Beschluss.

Das Gericht wies damit einen Antrag der vier Mitglieder der Fraktion zurück. Nach dem Antrag sollte dem Bürgermeister untersagt werden, den bereits abgeschlossenen Grund­s­tücks­kauf­vertrag mit der Gladium Citygalerie GmbH zu genehmigen und den Beschluss des Rates zur Innen­stadt­be­bauung umzusetzen. Die Antragsteller sehen sich in ihrem Infor­ma­ti­o­nsrecht u. a. deshalb verletzt, weil der Beschluss in der entscheidenden Ratssitzung gefasst wurde, ohne dass den Ratsmitgliedern der Vertrag vorgelegt und das Projekt des konkurrierenden Investors vorgestellt wurde.

Das Gericht hat in seiner Entscheidung klar gestellt, dass Ratsmitglieder ein Recht auf umfassende Information über das zur Abstimmung stehende Thema haben. Dies um-fasst bei komplexen Verträgen, wie sie hier in Rede stehen, grundsätzlich auch das Recht, die Vorlage des Vertragstextes zu verlangen. Dies hätten die Kläger jedoch nicht getan. Auch vor der - maßgeblichen - Beschluss­fassung im nicht­öf­fent­lichen Teil der Ratssitzung hätten sie weder die Vorlage des Vertragstextes noch die Beantwortung konkreter Fragen gefordert, sondern auf jede Wortmeldung verzichtet. Angesichts der Tatsache, dass die Verwaltung ausführlich über die geplante Bebauung der Innenstadt und den Vertragsinhalt informiert habe, sei es jedoch Sache der Antragsteller gewesen, konkret zusätzliche Informationen einzufordern. Das Projekt des konkurrierenden Inves-tors sei ihnen nach eigenem Bekunden in der Ratssitzung bekannt gewesen.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Oberver­wal­tungs­gericht in Münster möglich.

Quelle: Pressemitteilung des VG Köln vom 16.12.2005

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