15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 3251

Drucken
Beschluss27.10.2006Verwaltungsgericht Köln4 L 1419/06
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Köln Beschluss27.10.2006

Auch Kinobestuhlung kann unter Denkmalschutz fallenBestuhlung im Metropol-Kino in Bonn muss wieder eingebaut werden

Die Bestuhlung im großen Saal des denkmal­ge­schützten Metropol-Kinos in Bonn muss wieder eingebaut werden. Einen Eilantrag der Betrei­ber­ge­sell­schaft gegen eine denkmal­schutz­rechtliche Ordnungs­ver­fügung der Stadt Bonn lehnte das Verwal­tungs­gericht Köln ab.

Mit Ordnungs­ver­fügung vom 29. August 2006 hatte die Stadt Bonn die Betrei­ber­ge­sell­schaft aufgefordert, die ohne denkmal­schutz­rechtliche Genehmigung entfernte Bestuhlung im Metropol wieder einzubauen und die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet. Das Gericht hat diese Maßnahme nun bestätigt.

Auch die Bestuhlung falle unter den Denkmalschutz, entschieden die Richter. Denn die Bestuhlung bilde mit dem in die Denkmalliste eingetragenen Gebäude eine funktionelle Einheit. Deshalb sei für die Entfernung der Bestuhlung ebenso wie für andere beabsichtigte Änderungen eine denkmal­schutz­rechtliche Genehmigung erforderlich. Solange diese nicht vorliege und die endgültige Nutzung des Metropol nicht geklärt sei, müsse die Bestuhlung erhalten bleiben.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 27.10.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss3251

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI