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Dokument-Nr. 3251

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Beschluss27.10.2006Verwaltungsgericht Köln4 L 1419/06
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Verwaltungsgericht Köln Beschluss27.10.2006

Auch Kinobestuhlung kann unter Denkmalschutz fallenBestuhlung im Metropol-Kino in Bonn muss wieder eingebaut werden

Die Bestuhlung im großen Saal des denkmal­ge­schützten Metropol-Kinos in Bonn muss wieder eingebaut werden. Einen Eilantrag der Betrei­ber­ge­sell­schaft gegen eine denkmal­schutz­rechtliche Ordnungs­ver­fügung der Stadt Bonn lehnte das Verwal­tungs­gericht Köln ab.

Mit Ordnungs­ver­fügung vom 29. August 2006 hatte die Stadt Bonn die Betrei­ber­ge­sell­schaft aufgefordert, die ohne denkmal­schutz­rechtliche Genehmigung entfernte Bestuhlung im Metropol wieder einzubauen und die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet. Das Gericht hat diese Maßnahme nun bestätigt.

Auch die Bestuhlung falle unter den Denkmalschutz, entschieden die Richter. Denn die Bestuhlung bilde mit dem in die Denkmalliste eingetragenen Gebäude eine funktionelle Einheit. Deshalb sei für die Entfernung der Bestuhlung ebenso wie für andere beabsichtigte Änderungen eine denkmal­schutz­rechtliche Genehmigung erforderlich. Solange diese nicht vorliege und die endgültige Nutzung des Metropol nicht geklärt sei, müsse die Bestuhlung erhalten bleiben.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 27.10.2006

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