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Dokument-Nr. 2049

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Verwaltungsgericht Köln Urteil17.02.2006

CD "Die Maske" von Sido bleibt auf dem Index für jugend­ge­fährdende Medien

Die CD "Die Maske" des Berliner Rap-Sängers Sido bleibt auf dem Index für jugend­ge­fährdende Medien. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Köln.

Im September 2005 hatte die Bundes­prüf­stelle für jugend­ge­fährdende Medien in Bonn die CD indiziert, nachdem bereits mehr als 120.000 Exemplare verkauft worden waren.

Ausschlaggebend für die Indizierung war der Titel "Endlich Wochenende", der nach Auffassung der Bundes­prüf­stelle den Drogenkonsum verherrliche und verharmlose. Sidos Plattenfirma erhob dagegen im November 2005 Klage beim Verwal­tungs­gericht Köln.

Das Gericht wies die Klage nun ab. Die Einschätzung der Bundes­prüf­stelle sei im Ergebnis nicht zu beanstanden, urteilten die Richter. Denn in dem Titel werde der Drogenkonsum ohne kritische Distanzierung als etwas Normales und Alltägliches dargestellt. Das Suchtrisiko und seine schwerwiegenden Folgen würden ausgeblendet. Kinder und Jugendliche könnten dadurch gefährdet werden. Bei der rechtlichen Abwägung müsse hier das Grundrecht der Kunstfreiheit hinter dem Jugendschutz zurückstehen.

Quelle: Pressemitteilung des VG Köln vom 08.03.2006

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