15.11.2024
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Sie sehen verschiedene Szenen aus der Wirtschaftswelt und ein zentrales Paragrafenzeichen.

Dokument-Nr. 2584

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Urteil27.06.2006Verwaltungsgericht Köln22 K 1644/02
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Verwaltungsgericht Köln Urteil27.06.2006

Deutsche Post erhält keine höheren Entgelte für die Annahme von Postfach­sen­dungenKonkurrenten zahlen weiterhin die 2002 von der BNA festgelegten Preise

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat eine Klage der Deutschen Post AG, mit der diese höhere Entgelte für die Annahme und Einsortierung von postfachad­dres­sierten Sendungen ihrer Konkurrenten durchsetzen wollte, abgewiesen.

Seit 1999 nimmt die Deutsche Post AG von ihren Konkurrenten postfach­adres­sierte Postsendungen an ihren Postfachanlagen entgegen und sortiert diese in die Postfächer der jeweiligen Empfänger ein. Dafür berechnete sie ihren Wettbewerbern für den Annahmevorgang 1,62 € (3,17 DM) zuzüglich ,08 € (,15 DM) je Sendung. Im Dezember 2001 beantragte sie bei der Bundes­netz­agentur (BNA) die Genehmigung dieser Entgelte. Im Februar 2002 genehmigte die BNA die Entgelte nur teilweise, und zwar in Höhe von ,58 € (1,14 DM) je Einlie­fe­rungs­vorgang und ,04 € (,08 DM) je Sendung. Mit ihrer gegen die BNA gerichteten Klage wollte die Deutsche Post AG eine Genehmigung der Entgelte in der ursprünglich beantragten Höhe erreichen.

Zur Begründung des Urteils führt das Verwal­tungs­gericht Köln aus, dass die von der Deutschen Post AG im Geneh­mi­gungs­ver­fahren vorgelegten Kostennachweise und die bei der BNA aus früheren Verfahren vorhandenen Kostendaten nicht ausreichten, um ein höheres als das genehmigte Entgelt zu rechtfertigen. Da die deutsche Post AG verpflichtet sei, im Geneh­mi­gungs­ver­fahren detaillierte Kostennachweise einzureichen, gehe dies zu ihren Lasten.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 27.06.2006

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