29.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
29.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 31735

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Köln Beschluss05.05.2022

Ohne Erlaubnis aufgestelltes Mahnmal zu Völkermord an Armeniern darf entfernt werdenEilantrag einer Bürge­r­i­n­i­tiative und eines Vereins abgelehnt

Die Stadt Köln ist nicht verpflichtet, eine an der Hohen­zol­lern­brücke abgestellte Skulptur, die an den Völkermord an Armeniern erinnern soll, stehen zu lassen. Das hat das Verwal­tungs­gericht Köln entschieden.

Der Verein und die Bürge­r­i­n­i­tiative hatten die Skulptur am 24. April 2022 nach einer Gedenkfeier am Heinrich-Böll-Platz in der Nähe des Reiter­stand­bildes Kaiser Wilhelms II. stehen lassen. Eine vorherige Erlaubnis der Stadt Köln war nicht eingeholt worden. Mit ihrem Eilantrag wollten die Antragsteller verhindern, dass die Stadt Köln die Skulptur sofort wieder entfernt, wie dies bereits im Jahr 2018 geschehen war. Die Bürge­r­i­n­i­tiative und der Verein versuchen seit mehreren Jahren, die Stadt Köln dazu zu bewegen, die Skulptur an einem geeigneten Ort aufzustellen zu dürfen. Die beantragte Eilentscheidung sollte bewirken, dass die Skulptur bis zu einer Entscheidung der Stadt über diverse Anregungen und Eingaben stehen bleiben kann.

Straßen­rechtliche Erlaubnis erforderlich

Dem ist das Verwal­tungs­gericht nicht gefolgt. Für das Aufstellen der Skulptur im öffentlichen Straßenraum bedürfe es grundsätzlich einer straßen­recht­lichen Erlaubnis. Eine solche hätten die Antragsteller vor dem Aufstellen der Skulptur nicht beantragt. Die Antragsteller hätten auch keinen offen­sicht­lichen Anspruch auf diese Erlaubnis. Den dagegen von den Antragstellern angeführten Argumenten ist das Verwal­tungs­gericht nicht gefolgt. Die Fälle der "Stolpersteine" und die "weiße Spur" von Gunter Demnig sowie die Bahnschwelle "Die Bahn erinnern" seien mit der hier abgestellten Skulptur nicht vergleichbar. Über einen außerdem gestellten Antrag auf Denkmalschutz der Skulptur könne die Stadt auch nach einer Entfernung entscheiden. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberver­wal­tungs­gericht in Münster entscheiden würde.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/cc)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss31735

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI