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Sie sehen einen Mann mit einem Jagdgewehr im Anschlag.

Dokument-Nr. 34275

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Verwaltungsgericht Köln Beschluss09.08.2024

Ein Teilhaber der "Compact-Magazin GmbH" ist voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässigWaffen­rechtliche Erlaubnis kann widerrufen werden

Der Widerruf der waffen­recht­lichen Erlaubnisse eines früheren Teilhabers der "Compact-Magazin GmbH" ist voraussichtlich rechtmäßig. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Köln entschieden und damit den Eilantrag des bisherigen Erlaub­nis­in­habers abgelehnt.

Der Antragsteller schloss im Jahre 2015 einen Vertrag mit der "Compact-Magazin GmbH", wonach er als stiller Gesellschafter bis zum 31. Dezember 2023 mit einer Einlage von 5.000 Euro an dem Magazin beteiligt war. Nach seinen Angaben betrug sein Anteil ,74 Prozent. Die "Compact-Magazin GmbH" wird seit Juli 2021 vom Bundesamt für Verfas­sungs­schutz als gesichert recht­s­ex­tre­mis­tische Bestrebung eingestuft. Die zuständige Kreis­po­li­zei­behörde widerrief nunmehr mit sofortiger Wirkung die waffen­recht­lichen Erlaubnisse des Antragstellers.

Annahme der waffen­recht­lichen Unzuver­läs­sigkeit

Seinen dagegen gerichteten Eilantrag lehnte das Verwal­tungs­gericht heute ab. Zur Begründung führte es im Wesentlichen aus: Der Antragsteller ist voraussichtlich waffenrechtlich unzuverlässig. Er war im maßgeblichen Zeitraum der letzten fünf Jahre Mitglied in einer Vereinigung, die Bestrebungen gegen die verfas­sungs­mäßige Ordnung verfolgt hat.

Der Abschluss des Gesell­schafts­ver­trages ist vergleichbar ist mit dem Aufnahmeantrag eines Vereins­mit­glieds. Zudem genügt die bloße passive Mitgliedschaft in einer verfas­sungs­feind­lichen Vereinigung zur Annahme der waffen­recht­lichen Unzuver­läs­sigkeit. Einer darüber­hin­aus­ge­henden individuellen verfas­sungs­feind­lichen Betätigung bedarf es nicht.

Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/pt)

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