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Dokument-Nr. 9773

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Verwaltungsgericht Köln Urteil10.06.2010

Nokia GmbH: Keine Rückzahlung von Fördermitteln nach Schließung des Forschungs­zentrums in BochumGericht hebt Rückfor­de­rungs­be­scheid über 1.3 Millionen Euro auf

Die Nokia GmbH muss nach der Schließung des Standorts Bochum im Sommer 2008 keine Fördermittel an den Bund zurückzahlen. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall klagte die Nokia GmbH gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundes­mi­nis­terium für Bildung und Forschung in Bonn. Das Verwal­tungs­gericht Köln gab der Klage statt. Den angefochtenen Rückfor­de­rungs­be­scheid des Ministeriums über einen Betrag von ca. 1.3 Millionen Euro hob das Gericht auf.

Hintergrund

Die Fördermittel hatte der Bund 2004 für ein Forschungs­vorhaben des Nokia Research Center in Bochum bewilligt. Ziel des Vorhabens war die Weiter­ent­wicklung der Mobiltelefone zu mobilen Multi-Media-Anwendungen.

Ministerium hält Förderungszweck nach Stand­ort­s­chließung für verfehlt

Die Rückforderung begründete das Ministerium damit, dass Teil des geförderten Vorhabens nach Abschluss der Projektphase auch eine mehrjährige Verwer­tungsphase in Bochum sei. Nach der Schließung des Standorts werde der Förderungszweck verfehlt.

Förderbescheid enthielt keine Verpflichtung zur Aufrecht­er­haltung des Forschungs­zentrums

Dieser Argumentation folgte das Gericht jedoch nicht: Die Nokia GmbH habe die erhaltenen Fördergelder nicht zweckwidrig verwendet, urteilten die Richter. Denn dem Förderbescheid aus dem Jahr 2004 sei weder ausdrücklich noch durch Auslegung eine Verpflichtung der Nokia GmbH zu entnehmen, ihr Forschungs­zentrum am Standort Bochum über den Sommer 2008 hinaus zu erhalten.

Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Köln

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