Dokument-Nr. 4366
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Verwaltungsgericht Köln Urteil11.06.2007
Jüdische Liberale Gemeinde Köln muss an Landesmitteln zur Förderung der Jüdischen Gemeinschaft beteiligt werden
Das Verwaltungsgericht Köln hat einer Klage der Jüdischen Liberalen Gemeinde Köln stattgegeben, mit der diese von der Synagogen-Gemeinde Köln die Beteiligung an den finanziellen Leistungen aus dem mit dem Land Nordrhein-Westfalen geschlossenen Staatsvertrag zur Förderung der Jüdischen Gemeinschaft erstrebte.
Die Synagogen-Gemeinde Köln erhält neben dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein und dem Landesverband der Jüdischen Kultusgemeinden von Westfalen seit dem Jahre 1993 auf der Grundlage eines Staatsvertrages finanzielle Leistungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Jüdische Liberale Gemeinde Köln möchte an diesen Mitteln beteiligt werden und erhob nach gescheiterten Verhandlungen mit der Synagogen- Gemeinde Klage.
Das Verwaltungsgericht gab nun der Klägerin Recht. Zur Begründung führte es aus, der Synagogen- Gemeinde komme nach dem Staatsvertrag die Aufgabe zu, auch andere Jüdische Gemeinden an den staatlichen finanziellen Leistungen zu beteiligen, sofern sie die Anforderungen des Vertrages erfüllen. Dies sei bei der Klägerin der Fall, da diese innerhalb des Judentums Aufnahme und Anerkennung gefunden habe. Sie sei u.a. Gründungsmitglied der Union Progressiver Juden in Deutschland. Die Klägerin bestehe seit nunmehr 11 Jahren und entfalte ein dokumentiertes, reges und vielfältiges jüdisches Gemeindeleben.
Die Höhe der der Klägerin zustehenden finanziellen Leistungen war nicht Gegenstand des Verfahrens. Darüber müssen die Beteiligten nun weitere Absprachen treffen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 11.06.2007
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