21.11.2024
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Dokument-Nr. 4653

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Verwaltungsgericht Köln Beschluss03.08.2007

Nachbarklage gegen Müllent­sor­gungs­anlage in Köln-Gremberghoven abgewiesen

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat den Eilantrag eines Nachbarn der im Airport Business Park in Köln-Gremberghoven geplanten Müllent­sor­gungs­anlage abgelehnt. Der benachbarte Gewerbebetrieb wollte vor Gericht einen vorläufigen Baustopp erreichen, nachdem die Kölner Bezirks­re­gierung den Abfall­wirt­schaft­be­trieben Köln die zum Betrieb der Anlage notwendige immis­si­ons­schutz­rechtliche Genehmigung erteilt hatte.

Mit seinem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz konnte sich der Nachbarbetrieb beim Verwal­tungs­gericht jedoch nicht durchsetzen. Die Erfolgs­aus­sichten des bei der Bezirks­re­gierung eingelegten Widerspruchs und einer eventuell folgenden Klage seien gering, entschieden die Richter. Denn nach den Geneh­mi­gungs­un­terlagen und nach dem Ergebnis eines gerichtlichen Ortstermins gebe es für die Befürchtung des Nachbarn, sein Betrieb werde in Zukunft durch Lärm, Staub, Gerüche und Verkehr rechtswidrig beeinträchtigt, nach jetzigem Stand keine Grundlage. Da zudem der bisherige Standort der rechts­rhei­nischen "Klein­an­nah­me­stelle" in Köln-Poll zum Jahresende aufgegeben werde, überwiege das Interesse der Abfall­wirt­schafts­be­triebe an der Errichtung einer Ersatzanlage schon vor einer abschließenden Entscheidung über den Widerspruch des Antragstellers dessen Interesse an einem vorläufigen Baustopp.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 06.08.2007

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