18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Figur, die einen Mann darstellt, der mit einem Fernglas in der Hecke sitzt.

Dokument-Nr. 4653

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Köln Beschluss03.08.2007

Nachbarklage gegen Müllent­sor­gungs­anlage in Köln-Gremberghoven abgewiesen

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat den Eilantrag eines Nachbarn der im Airport Business Park in Köln-Gremberghoven geplanten Müllent­sor­gungs­anlage abgelehnt. Der benachbarte Gewerbebetrieb wollte vor Gericht einen vorläufigen Baustopp erreichen, nachdem die Kölner Bezirks­re­gierung den Abfall­wirt­schaft­be­trieben Köln die zum Betrieb der Anlage notwendige immis­si­ons­schutz­rechtliche Genehmigung erteilt hatte.

Mit seinem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz konnte sich der Nachbarbetrieb beim Verwal­tungs­gericht jedoch nicht durchsetzen. Die Erfolgs­aus­sichten des bei der Bezirks­re­gierung eingelegten Widerspruchs und einer eventuell folgenden Klage seien gering, entschieden die Richter. Denn nach den Geneh­mi­gungs­un­terlagen und nach dem Ergebnis eines gerichtlichen Ortstermins gebe es für die Befürchtung des Nachbarn, sein Betrieb werde in Zukunft durch Lärm, Staub, Gerüche und Verkehr rechtswidrig beeinträchtigt, nach jetzigem Stand keine Grundlage. Da zudem der bisherige Standort der rechts­rhei­nischen "Klein­an­nah­me­stelle" in Köln-Poll zum Jahresende aufgegeben werde, überwiege das Interesse der Abfall­wirt­schafts­be­triebe an der Errichtung einer Ersatzanlage schon vor einer abschließenden Entscheidung über den Widerspruch des Antragstellers dessen Interesse an einem vorläufigen Baustopp.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 06.08.2007

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss4653

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI