21.11.2024
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Dokument-Nr. 6669

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Beschluss08.09.2008Verwaltungsgericht Köln13 L 1123/08
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Verwaltungsgericht Köln Beschluss08.09.2008

Deutsche Delegierte beim CERN müssen Proto­nen­be­schleuniger LHC nicht stoppenBefürchtete Gefahr wird von überwiegender wissen­schaft­licher Meinung verneint

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht verpflichtet, ihre Delegierten im Rat der Europäischen Kernfor­schungs­or­ga­ni­sation CERN (Conseil Europeen pour la Recherche Nucleaire) zu einer Initiative gegen die Inbetriebnahme des Proto­nen­be­schleu­nigers LHC (Large Hadron Collider) in Genf anzuweisen. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Köln.

Eine in Zürich lebende deutsche Staats­an­ge­hörige hatte mit einem Eilantrag gegen das Bundes­mi­nis­terium für Forschung und Entwicklung versucht, die Inbetriebnahme des LHC zu verhindern. In dem Proto­nen­be­schleuniger sollen Teilchen mit einer hohen Geschwindigkeit aufeinander geschossen werden, um so den "Urknall" zu simulieren, aus dem die Erde entstanden ist. Die Antragstellerin befürchtet unter Berufung auf in der Wissenschaft vertretene Meinungen, dass bei dem Experiment so genannte "Schwarze Löcher" entstehen können, die im weiteren Verlauf zur Zerstörung allen irdischen Lebens führen. In dem Eilverfahren beim Verwal­tungs­gericht Köln sollte das Bundes­mi­nis­terium für Bildung und Forschung verpflichtet werden, die beiden deutschen Delegierten im Rat des CERN zu einer sofortigen Beschluss­fassung des Gremiums gegen die Inbetriebnahme zu veranlassen. Das Verwal­tungs­gericht lehnte den Antrag jedoch ab: Die von der Antragstellerin befürchtete Gefahr werde von der überwiegenden wissen­schaft­lichen Meinung verneint; auf entsprechende Exper­ten­mei­nungen hatte sich das Forschungs­mi­nis­terium berufen. Bei dieser Sachlage komme der von der Antragstellerin verlangte Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 11.09.2008

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