23.11.2024
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Dokument-Nr. 4843

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Beschluss13.09.2007Verwaltungsgericht Köln11 L 1308/07
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Verwaltungsgericht Köln Beschluss13.09.2007

Rallye "Cannonball 8000" bleibt auf deutschen Straßen verbotenGefährdung Dritter muss verhindert werden

Die für das kommende Wochenende geplante Rallye "Cannonball 8000" von London nach Zagreb kann auf deutschen Straßen nicht stattfinden. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Köln . Das Gericht bestätigte damit einen Bescheid der Bezirks­re­gierung Köln, mit dem diese einen Antrag der in Großbri-tannien ansässigen Firma "Cannonball 8000 Limited" auf Erteilung einer Ausnahmege-nehmigung nach der Straßen­ver­kehrs­ordnung abgelehnt hatte.

Das Gericht wertete die geplante Rallye als ein grundsätzlich verbotenes Rennen auf öffentlichen Straßen. Die Veranstalterin hatte zwar geltend gemacht, nach ihren Organi­sa­ti­o­ns­regeln handele sich nicht um ein Rennen im Sinne des Straßen­ver­kehrs­rechts. Dem folgte das Gericht jedoch nicht: Nach Auswertung der Berichte über die in der Vergangenheit durchgeführten Veranstaltungen der "Cannonball 8000" und Ankündi-gungen der diesjährigen Rallye im Internet, auch auf der offiziellen Homepage der Veranstalterin, gebe es überwiegende Anzeichen dafür, dass mit der Veranstaltung ein "Wettbewerb zur Erzielung von Höchst­ge­schwin­dig­keiten" beabsichtigt und mit Verkehrs­ver­stößen zu rechnen sei. Damit handle es sich hier um eine grundsätzlich verbotene Straßen­be­nutzung, die zur Gefährdung Dritter führen könne.

Die Bezirks­re­gierung Köln war für die Entscheidung über die beantragte Ausnah­me­ge­neh­migung zuständig, weil die Teilnehmer am kommenden Samstag, den 15. September 2007, über Aachen kommend auf der geplanten Teilstrecke Brüssel-Prag das deutsche Straßennetz benutzen wollen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 13.09.2007

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