14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 7402

Drucken
Beschluss06.02.2009Verwaltungsgericht Köln10 L 1759/08
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Köln Beschluss06.02.2009

In NRW sind voranging die Gemeinden für die Errichtung von Gesamtschulen verpflichtet - nicht die KreiseRhein-Sieg-Kreis ist derzeit nicht zur Errichtung einer Gesamtschule verpflichtet

Der Rhein-Sieg-Kreis ist derzeit nicht verpflichtet, eine Gesamtschule zu errichten oder zumindest eine Bedürf­nis­prüfung für Teile des Kreisgebiets durchzuführen. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Köln und lehnte damit einen Eilantrag mehrerer Eltern von Grundschülern aus Siegburg ab.

Nachdem die Errichtung einer städtischen Gesamtschule in Siegburg für das laufende Schuljahr 2008/2009 an zu geringen Anmeldezahlen gescheitert war, forderten mehrere Eltern den Rhein-Sieg-Kreis auf, nunmehr eine eigene, mehrere kreisangehörige Kommunen umfassende Bedürf­nis­prüfung (Elternbefragung) durchzuführen. Nach Auffassung der im Förderverein Gesamtschule Region Siegburg organisierten Eltern besteht im rechts­rhei­nischen Kreisgebiet Bedarf für eine weitere Gesamtschule, weil an den Gesamtschulen in Hennef und Troisdorf und auch an der Gesamtschule in Bonn-Beuel jährlich mehrere hundert Kinder abgewiesen würden. Nachdem der Kreis die Durchführung einer Bedürf­nis­prüfung unter Hinweis auf die vorrangige Zuständigkeit der Gemeinden abgelehnt hatte, wollten die Eltern von drei Siegburger Grundschülern den Kreis durch Gerichts­be­schluss verpflichten, eine solche Prüfung umgehend durchzuführen und bei Feststellung eines Bedürfnisses eine Gesamtschule zu errichten.

Richter: Kreis derzeit nicht zur Bedürf­nis­prüfung verpflichtet

Mit diesem Antrag blieben die Eltern beim Verwal­tungs­gericht Köln ohne Erfolg. Der Kreis sei gegenwärtig weder zur Durchführung einer Bedürf­nis­prüfung noch zur Errichtung einer Gesamtschule verpflichtet, entschieden die Richter. Denn zuständig für die Errichtung von Gesamtschulen seien nach dem nordrhein-westfälischen Schulgesetz in erster Linie die Gemeinden. Bei nicht ausreichenden Anmeldungen in einer Gemeinde seien benachbarte Gemeinden zur Zusammenarbeit verpflichtet und müssten eine gemeinsame Schul­ent­wick­lungs­planung betreiben. Dafür müsse notfalls die Bezirks­re­gierung Köln als obere Schul­auf­sichts­behörde sorgen. Erst wenn auch die gemeinsame Schul­ent­wick­lungs­planung mehrerer Gemeinden nicht zur Errichtung einer Gesamtschule führe, komme eine Verpflichtung des Kreises in Betracht. Da es bisher keine gemeinsame Schul­ent­wick­lungs­planung der Stadt Siegburg mit benachbarten Gemeinden gebe, greife die (nur nachrangige) Prüfungs- und Errich­tungs­pflicht des Kreises nicht durch.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 06.02.2009

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss7402

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI