15.11.2024
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Dokument-Nr. 2560

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Verwaltungsgericht Köln Urteil22.06.2006

Vermittlung von Sportwetten durch private Wettbüros zulässigStaatliches Sport­wet­ten­monopol verstößt sowohl gegen Grund- als auch gegen europäisches Gemein­schaftsrecht

Das Verwal­tungs­gericht Köln hat eine Verbots­ver­fügung gegen ein privates Wettbüro in Köln aufgehoben. Das Wettbüro vermittelt Sportwetten für einen privaten Veranstalter, der eine entsprechende Zulassung im europäischen Ausland (London) besitzt. Die zuständige Behörde hatte dies mit der Begründung untersagt, die Vermittlung von Sportwetten für in Nordrhein- Westfalen nicht zugelassene Unternehmen stelle eine strafbare Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel dar.

Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Verwal­tungs­gericht Köln unter anderem ausgeführt, die Vermittlung von Wetten für ein in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union zu-gelassenes Unternehmen sei nicht strafbar. Das staatliche Sport­wet­ten­monopol versto-ße nicht nur - wie das Bundes­ver­fas­sungs­gericht in seinem Urteil vom 28. März 2006 bereits festgestellt habe - gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen unmittelbar geltendes Europäisches Gemeinschaftsrecht.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 22.06.2006

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