Verwaltungsgericht Köln Urteil22.06.2006
DDR-Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten in NRW ungültig
Das Verwaltungsgericht Köln hat in mehreren Urteilen entschieden, dass frühere DDR-Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten in NRW keine Gültigkeit besitzen.
Geklagt hatten Wettannahmestellen mit Sitz in Köln, Leverkusen und Siegburg, welche Sportwetten für ein Unternehmen in Gera (Thüringen) vermitteln.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 22.06.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 22.06.2006