Dokument-Nr. 6523
Permalink https://urteile.news/
Verwaltungsgericht Koblenz Beschluss29.07.2008
Kein Eilrechtsschutz wegen negativer Vorbildwirkung: Ohne Baugenehmigung errichtete Erweiterungen an einer Mühle müssen sofort abgerissen werdenAusnahmsweise kann eine Interessenabwägung im einstweiligen Rechtsschutz auch zu Lasten eines Bauherrn ausfallen
Die weder genehmigten noch baurechtlich zulässigen Anlagen auf dem Gelände einer ehemaligen Mühle müssen sofort beseitigt werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Die Antragstellerin erwarb vor einigen Jahren eine ehemalige Mühle im Landkreis Birkenfeld, riss diese ohne baurechtliche Genehmigung ab und ersetzte sie durch Neubauten. Nachdem sie - wiederum ohne Genehmigung - eine Zaunanlage, ein Wasserbecken, eine Außentreppe sowie eine Außenterrasse errichtet hatte, ordnete der Antragsgegner die sofortige Beseitigung dieser Anlagen an. Hiergegen legte die Antragstellerin Widerspruch ein und beantragte vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Koblenz.
Interessenabwägung fällt zu Lasten des Antragstellers aus
Der Antrag hatte keinen Erfolg. Die im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gebotene Interessenabwägung, so das Gericht, falle zu Lasten der Antragstellerin aus. Zwar sei die sofortige Vollziehung einer Beseitigungsanordnung in der Regel nicht gerechtfertigt, da hierdurch nicht nur vollendete Tatsachen geschaffen würden, sondern auch ein erheblicher Wertverlust eintrete.
Gericht: Es ist zu befürchten, dass sich der Antragsteller zukünftig auch weiter baurechtswidrig verhält
Anders sei dies jedoch im konkreten Fall zu beurteilen, da die baulichen Anlagen offensichtlich nicht genehmigungsfähig seien und zudem zu befürchten sei, dass sich der Bauherr andernfalls auch künftig baurechtswidrig verhalte. Zudem gehe von dem Vorhaben auch eine erhebliche negative Vorbildwirkung für die weiteren Mühlen in der Umgebung aus. Daher sei die Anordnung der sofortigen Beseitigung der nicht genehmigten Anlagen rechtlich nicht zu beanstanden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 37/08 des VG Koblenz vom 14.08.2008
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss6523
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.