14.11.2024
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Sie sehen eine Figur, die einen Mann darstellt, der mit einem Fernglas in der Hecke sitzt.

Dokument-Nr. 7708

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Verwaltungsgericht Koblenz Urteil17.03.2009

Streit mit Nachbarn: Polizeibeamter muss sich auch außerhalb des Dienstes ordentlich benehmenNachbarstreit hat diszi­pli­nar­rechtliche Konsequenzen

Ein eskalierender Nachbarstreit kann für einen Beamten im Einzelfall zu dienstlichen Konsequenzen führen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Koblenz.

Ein Polizeibeamter war in einem Nachbarstreit geraten, der immer mehr an Schärfe zunahm. Nach zahlreichen wechselseitigen Strafanzeigen nahm das Polizei­prä­sidium Koblenz einen erneuten Vorfall im Herbst 2005 zum Anlass, ein Disziplinarverfahren gegen den Kläger einzuleiten. Dieses führte zwar nicht zu einer Disziplinarmaßnahme. Das außer­dienstliche Verhalten des Klägers wurde jedoch ausdrücklich missbilligt. Hiergegen wandte sich der Kläger nach erfolglosem Wider­spruchs­ver­fahren mit einer Klage zum Verwal­tungs­gericht. Diese blieb ebenfalls ohne Erfolg.

Beamter muss auch außerhalb des Dienstes Ansehen der Beamtenschaft gerecht werden

Zu Recht sei dem Kläger eine Dienst­pflicht­ver­letzung vorgeworfen worden, so die Koblenzer Richter. Es gehöre zu den Berufspflichten jedes Beamten, sein Verhalten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Dienstes so auszurichten, dass es der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Beruf erfordere. Schließlich könne der Beamte das Ansehen der Beamtenschaft und insbesondere auch der Polizei durch sein außer­dienst­liches Verhalten massiv schädigen. Gerade von einem Polizeibeamten sei indes aufgrund seiner beruflichen Ausbildung und Tätigkeit zu erwarten, dass er auf Provokationen besonnener reagiere und Streitigkeiten in den dafür vorgesehenen gerichtlichen Verfahren austrage.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Koblenz

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