14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.

Dokument-Nr. 5803

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil06.03.2008

Keine Vergütung für Mehra­r­beits­s­tunden bei Erkrankung

Ein Beamter, der während der Zeit erkrankt, in der er wegen der Ableistung von Mehra­r­beits­s­tunden dienstfrei hat, hat keinen zusätzlichen Anspruch auf Vergütung. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Koblenz.

Der Beamte war bis zu seiner Ruhestands­ver­setzung als rheinland-pfälzischer Justiz­voll­zugs­beamter tätig. Im Zeitraum vor seiner Pensionierung wurde der Dienstplan der Justiz­voll­zugs­anstalt so gestaltet, dass er bis zum Ende seiner Dienstzeit seinen restlichen Urlaub nehmen und für seine geleisteten Mehra­r­beits­s­tunden „dienstfrei” bekommen sollte. In dieser arbeitsfreien Zeit erkrankte der Beamte für die Dauer eines Monats. Von daher sah er seinen Anspruch auf Freizeit­aus­gleich nicht als verbraucht an, sondern er verlangte nach seiner Pensionierung vom Land eine Vergütung der von ihm geleisteten Mehra­r­beits­s­tunden. Da dies abgelehnt wurde, erhob er nach erfolglosem Wider­spruchs­ver­fahren Klage, die aber ohne Erfolg blieb.

Die unstreitig geleistete Mehrarbeit des Beamten, so die Richter, sei durch Dienstbefreiung ausgeglichen worden. Dass der Kläger während dieser Zeit erkrankt sei, ändere hieran nichts. Mehrarbeit sei rechtlich eine vorweg erbrachte Arbeitsleistung, die durch eine nachfolgende Minderarbeit in die regelmäßige Arbeitszeit eingeordnet werde. Daher könne der Abschnitt „der dienstfreien Zeit” auch keine andere Qualität haben als die sonstigen arbeitsfreien Zeiten eines Beamten. Dies verdeutliche der Vergleich mit einem Beschäftigten, der an einem freien Wochenende erkranke. Auch dieser habe deswegen keinen Anspruch auf Gewährung eines finanziellen Ausgleichs.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 15/2008 des VG Koblenz vom 25.03.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil5803

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI