18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 1861

Drucken
Urteil26.01.2006Verwaltungsgericht Koblenz6 K 1589/05.KO
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil26.01.2006

Ausschluss von Ratssitzung rechtens

Steuerberater können von der Mitwirkung im Stadtrat ausgeschlossen sein, wenn sie beruflich mit dem Beratungs­ge­genstand befasst waren. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Koblenz.

In Räumen der Kyrburg, die der Stadt Kirn gehört, betreibt ein Pächter einen gastronomischen Betrieb. Die Stadt führt derzeit mit einem potenziellen Investor Verhandlungen über die Überlassung von Teilen der Anlage, um ein neues Hotel zu errichten. Die Klägerin, die gleichzeitig Mitglied im Kirner Stadtrat ist und dem Haupt- und Finanzausschuss angehört, berät den Pächter in steuerlichen Angelegenheiten. In dessen Auftrag führte sie auch Verhandlungen mit dem Investor. Auf einer Sitzung des Haupt- und Finan­z­aus­schusses im Juli 2005 berichtete der Bürgermeister von Kirn über den Stand der Verhandlungen der Stadt. Die Klägerin erschien zu dieser Sitzung nicht. Zuvor hatte sie Kenntnis davon erhalten, dass sie nach Auffassung der Stadtverwaltung bei diesem Tages­ord­nungspunkt nicht mitwirken dürfe. In der darauf folgenden Stadt­rats­sitzung stand der Bau des Hotels auf der Tagesordnung des Kirner Stadtrates, der die Klägerin von der Mitwirkung über diesen Beratungs­ge­genstand ausschloss. Mit der Vorgehensweise im Ausschuss und Stadtrat war die Klägerin nicht einverstanden. Sie erhob Klage beim Verwal­tungs­gericht Koblenz und verlangte die Feststellung, dass ihr Ausschluss aus Ausschuss- und Ratssitzung rechtswidrig gewesen sei.

Die Klage blieb erfolglos. Diese sei, so die Richter, mangels Rechts­schut­z­in­teresses unzulässig, soweit die Klägerin sich gegen den Ausschluss aus der Ausschuss­sitzung wende. Denn sie sei zu dieser Sitzung nicht erschienen und von daher auch nicht ausgeschlossen worden. Darüber hinaus sei der Ausschluss der Klägerin in der Stadt­rats­sitzung zu dem TOP „Kyrburg; Bau eines Hotels” rechtmäßig gewesen. Sie habe für den Pächter Verhandlungen mit einem potenziellen Investor über die Ausgestaltung der künftigen geschäftlichen Zusammenarbeit nach Bau eines Hotels auf der Kyrburg geführt. Von daher liege es nahe, dass sie über diese Angelegenheit nicht mehr unbefangen entscheiden könne. Zudem könne die Entscheidung dem Mandanten der Steuerberaterin einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen. Auch aus diesem Grunde sei der Ausschluss gerechtfertigt.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 04/06 des VG Koblenz vom 08.02.2006

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1861

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI