21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen das RBB-Sendezentrum, einen dreiteiligen Gebäudekomplex des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in Berlin.

Dokument-Nr. 30978

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil19.10.2021

Keine Befreiung von der Rundfunk­beitragspflicht bei fehlender Beantragung von SozialhilfeVG Koblenz lehnt Klage eines Rentners ab

Ein Sozialhilfe­berechtigter, der keinen Antrag auf Zahlung von Sozialhilfe stellt, kann nicht die Befreiung von der Rundfunk­beitragspflicht verlangen. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Koblenz und wies eine entsprechende Klage ab.

Der Kläger ist Empfänger einer geringen Rente. Seinen Antrag auf Befreiung von der Rundfunk­bei­trags­pflicht lehnte der Beklagte mit der Begründung ab, die im Rundfunk­bei­trags­staats­vertrag vorgesehenen Befrei­ung­s­tat­be­stände - insbesondere die Beziehung von Sozia­l­leis­tungen - lägen nicht vor. Nach erfolglosem Wider­spruchs­ver­fahren verfolgte der Kläger sein Begehren im Klageverfahren weiter. Er machte geltend, unter Berück­sich­tigung seiner finanziell schlechten Verhältnisse habe er wegen eines Härtefalls einen Anspruch auf Befreiung von der Rundfunk­bei­trags­pflicht. Zwar beziehe er nur eine geringe Rente, einen Antrag auf Sozialhilfe wolle er allerdings nicht stellen. Der Beklagte sah hingegen die Voraussetzungen für eine Befreiung wegen eines Härtefalls nicht als erfüllt an, da der Kläger freiwillig auf die Beantragung und Inanspruchnahme der ihm zustehenden Sozia­l­leis­tungen verzichtet habe.

Kein Wahlrecht des Klägers

Das Verwal­tungs­gericht Koblenz wies die Klage ab. Der Kläger könne sich zunächst nicht auf die Befrei­ung­s­tat­be­stände im Rundfunk­bei­trags­staats­vertrag berufen, so die Koblenzer Richter. Weder beziehe er Sozia­l­leis­tungen, was zur Befreiung von der Rundfunk­bei­trags­pflicht führen würde, noch bestehe ein besonderer Härtefall. Ein solcher liege nicht darin, dass einem Rundfunk­teil­nehmer aufgrund seines geringen Einkommens und Vermögens auf Antrag zwar zur Befreiung führende Sozia­l­leis­tungen zustünden, er einen solchen Antrag jedoch nicht stellen wolle. Die Heranziehung des Klägers zum Rundfunkbeitrag sei auch verhältnismäßig. Der Kläger habe kein Wahlrecht. Er könne nicht einerseits auf die Inanspruchnahme von Sozia­l­leis­tungen freiwillig verzichten, andererseits jedoch eine Befreiung von der Rundfunk­bei­trags­pflicht mangels finanzieller Mittel verlangen.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/aw)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil30978

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI