21.11.2024
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Dokument-Nr. 29623

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Verwaltungsgericht Koblenz Beschluss01.12.2020

Entzug der Fahrerlaubnis während der Corona-Pandemie stellt keine unzumutbare Härte darVG Koblenz lehnt Eilantrag gegen Entzug der Fahrerlaubnis eines Kraft­wa­gen­fahrers ab

Das Verwal­tungs­gericht Koblenz hat in einem Eilverfahren entschieden, dass der Entzug der Fahrerlaubnis auch dann keine unzumutbare Härte begründet, wenn der Betroffene wegen der Corona-Pandemie besonders auf das Führen eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist.

Nach dem Gesetz gilt der Inhaber einer Fahrerlaubnis u. a. dann als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich nach dem Fahreignungs-Bewer­tungs­system ein Stand von acht oder mehr Punkten ergibt. Da dies bei dem Antragsteller der Fall war, entzog ihm die zuständige Fahrer­laub­nis­behörde seine Fahrerlaubnis. Das hiergegen angestrengte Eilverfahren, mit dem er u. a. geltend machte, er müsse seine Tochter mit dem Auto zur Schule bringen und Versor­gungs­fahrten für seine Eltern durchführen, die wegen der Corona-Pandemie außer ihm niemanden mehr in ihr Haus ließen, blieb ohne Erfolg.

Gefährdung anderer Verkehrs­teil­nehmer auch während Corona-Krise zu vermeiden

Negative Auswirkungen, wie sie der Antragsteller geltend mache, seien vom Gesetzgeber bei der Schaffung der einschlägigen Bestimmungen bedacht, aber zum Schutze anderer Verkehrs­teil­nehmer hingenommen worden. Sie führten deswegen regelmäßig auch nicht zu einer unzumutbaren Härte. Ungeeignete Kraftfahrer, so die Koblenzer Richter, gefährdeten das Leben und die körperliche Unversehrtheit der übrigen Verkehrs­teil­nehmer. Das gelte auch während der Corona-Krise.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/aw)

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