21.11.2024
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Dokument-Nr. 7440

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Verwaltungsgericht Koblenz Urteil26.01.2009

Streit um Stadtmauer: Ehemalige Stadtmauer gehört zur StraßeStraße ohne Stadtmauer nicht nutzbar - Stadtmauer ist Stützmauer im Sinne des Straßenrechts

Eine ehemalige Stadtmauer, die nunmehr als Stützmauer eine Gemeindestraße vor dem Abrutschen ins Tal bewahrt, ist von der Gemeinde als Straßen­bau­last­träger instand zu halten. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Koblenz.

Der Kläger des Verfahrens sind Eigentümer eines Anwesens im Gebiet der Stadt Sankt Goar. Das Eigentum an einer sich daran angrenzenden ehemaligen Stadtmauer, die entlang einer Gemeindestraße verläuft und diese zum Tal hin abstützt, haben sie im Jahr 1987 aufgegeben. Die Stadt sieht nach wie vor die Kläger in der Verantwortung, die Mauer instand zu halten. Hiergegen wandten sich diese mit einer Klage zum Verwal­tungs­gericht Koblenz mit dem Ziel festzustellen, dass die Stadt für die Unterhaltung der Mauer aufkommen müsse. Die Klage hatte Erfolg.

Richter: Die Stadtmauer ist Stützmauer i.S.d. Straßenrechts

Nur die Kommune sei zur Instandhaltung und Sicherung der ehemaligen Stadtmauer verpflichtet, stellten die Koblenzer Richter fest. Es komme nicht darauf an, dass die Mauer ursprünglich als Stadtmauer errichtet worden sei. Ebenso sei unerheblich, wann die von der Mauer gestützte Aufschüttung des Geländes erfolgt sei, denn jedenfalls sei eine Nutzung der Straße ohne die Mauer nicht möglich, da diese die Straße abstütze und ein Abrutschen ins Tal verhindere. Dies sei entscheidend. Die Mauer sei damit Stützmauer im Sinne des Straßenrechts und als solche Teil des Straßenkörpers. Aus diesem Grund sei es auch allein Sache des für die Straße verant­wort­lichen Trägers, die Mauer instand zu halten. Auf die ehemaligen Eigentümer könne insoweit nicht zurückgegriffen werden.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 08/09 des VG Koblenz vom 12.02.2009

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