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Dokument-Nr. 29401

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Verwaltungsgericht Koblenz Beschluss02.11.2020

VG Koblenz kippt nächtliche Maskenpflicht in Teilen der Koblenzer InnenstadtNächtliche Maskenpflicht ist rechtswidrig

Die in einer Allge­mein­ver­fügung geregelte Maskenpflicht für Teile der Koblenzer Innenstadt ist nach derzeitiger Beurteilung rechtswidrig. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Koblenz und gab einem hiergegen gerichteten Eilantrag eines Koblenzer Bürgers statt.

Die Stadt Koblenz hatte für die Zeit von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit für die Stadtteile Altstadt, Mitte und Süd verfügt.

VG: Nächtliche Maskenpflicht unver­hält­nismäßig

Nach Auffassung des VG ist diese Regelung sei unverhältnismäßig. Zwar sei diese grundsätzlich geeignet, einer Weiter­ver­breitung des Corona-Virus entge­gen­zu­wirken. Die Stadt Koblenz habe aber nicht geprüft, ob mildere Mittel als eine generelle Maskenpflicht für die genannten Stadtteile zur Verfügung stünden.

VG bezweifelt große Ansammlungen in den Abend- und Nachtstunden

Mittlerweile sei die 12. Corona-Bekämp­fungs­ver­ordnung in Kraft getreten. Angesichts der sich hierin befindlichen Regelungen sei nicht ersichtlich, dass sämtliche Bereiche der drei betroffenen Stadtteile in den Abend- und Nachtstunden durch Personen stark frequentiert würden. Von daher verbiete sich die Annahme, aufgrund der Unüber­sicht­lichkeit der Örtlichkeit oder der Dynamik des Geschehens sei in allen betroffenen Bereichen mit einer Unterschreitung des Minde­st­ab­s­tandes zu rechnen.

Nächtliche Mensche­n­an­samm­lungen im Monat November eher unwahr­scheinlich

Soweit die Stadt auf die oftmals mit dem Konsum von Alkohol verbundenen Ansammlungen junger Menschen verweise, so basierten diese Erfahrungen auf Vorkommnissen in den Sommermonaten. Es werde nicht nachvollziehbar dargelegt, aus welchen Gründen im Monat November ebenfalls mit solchen Ansammlungen - auch an Werktagen - gerechnet werden müsse.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)

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