15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen drei Hände erschiedener Hautfarbe vor einer Weltkarte.

Dokument-Nr. 1889

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil12.12.2005

Unternehmer muss Kosten für Abschiebung zahlen

Der Mehrheits­ge­sell­schafter einer GmbH, die in Meisenheim ein Café betreibt, muss die Kosten für die Abschiebung eines marokkanischen Staats­an­ge­hörigen, der im Café gearbeitet hat, zahlen. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Koblenz.

Der Marokkaner hatte zuvor Anzeige erstattet und mitgeteilt, dass er von August 2002 bis August 2003 in dem Café als Koch gearbeitet habe, ohne im Besitz einer Aufent­halt­s­er­laubnis oder einer Arbeits­er­laubnis gewesen zu sein. Gegen die Verant­wort­lichen des Cafés wurde daraufhin ein straf­recht­liches Ermitt­lungs­ver­fahren durchgeführt. Dieses Verfahren stellte die Staats­an­walt­schaft ein, nachdem die GmbH Sozia­l­ver­si­che­rungs­beiträge in Höhe von 7.030,91 € an die AOK Rheinland-Pfalz gezahlt hatte. In der Folgezeit wurde der Marokkaner abgeschoben. Es entstanden Kosten für den Flug in Höhe von 530,26 € und Kosten für eine Hafttaug­lich­keits­un­ter­suchung in Höhe von 51,00 €. Der beklagte Landkreis Bad Kreuznach verlangte mittels Bescheid von dem Mehrheits­ge­sell­schafter der GmbH, dem Kläger, die Erstattung dieser Kosten. Damit war der Kläger nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Wider­spruchs­ver­fahren Klage.

Das Verwal­tungs­gericht wies die Klage ab. Der Kläger, so die Richter, hafte aufgrund der Vorschriften des Aufent­halts­ge­setzes für die Kosten der Abschiebung, da die Ausübung der Erwer­b­s­tä­tigkeit des Marokkaners nicht erlaubt gewesen sei. Dessen Angaben bei der Polizei und die Vernehmung eines Zeugen belegten, dass der Kläger beherrschenden Einfluss auf die Führung des Cafés gehabt und die maßgeblichen Entscheidungen im Hinblick auf die Beschäftigung des Ausländers getroffen habe. Von daher sei es gerechtfertigt, den Kläger als Arbeitgeber des Marokkaners anzusehen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 05/06 des VG Koblenz vom 10.02.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1889

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI