18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 30673

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil23.07.2021

Ehemaliges Vereinsgelände des "Hells Angels Motorradclubs Bonn" durfte sichergestellt werdenVG Koblenz zur Definition von Vereinsvermögen

Nach einer Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Koblenz durfte das frühere Vereinsgelände des verbotenen "Hells Angels Motorradclubs Bonn" als Teil des Vereins­ver­mögens sichergestellt werden. Dem stehe nicht entgegen, dass das Gelände im Privateigentum Dritter gestanden habe.

Nachdem der Motorradclub bereits 2016 mit (zwischen­zeitlich bestands­kräftiger) Verfügung des Bundes­mi­nis­teriums des Inneren verboten und aufgelöst worden war, stellte der beklagte Landkreis ein durch den Verein genutztes, allerdings im Eigentum einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts stehendes Grundstück sicher.

Gesamtheit der einer Vereinigung gehörenden wirtschaft­lichen Vermögenswerte als Vereinsvermögen

Die nach erfolglos durchlaufenem Wider­spruchs­ver­fahren hiergegen erhobene Klage blieb ohne Erfolg. Der Beklagte, so die Koblenzer Richter, habe das Grundstück zutreffend als Vereinsvermögen des Hells Angels Motorradclubs Bonn eingestuft. Um einem verbotenen Verein die Mittel zur Fortsetzung seiner rechtswidrigen Tätigkeiten entziehen zu können, sei der Begriff des Vereins­ver­mögens im Interesse der effektiven Gefahrenabwehr und insbesondere der Bekämpfung der Vermö­gen­s­tarnung nicht im eigen­tums­recht­lichen, sondern im wirtschaft­lichen Sinne zu verstehen. Erfasst werde die Gesamtheit der einer Vereinigung wirtschaftlich gehörenden Vermögenswerte. Hierzu zählten auch Grundstücke, derer sich ein Verein während seines rechtlichen Bestehens zur Erreichung seiner Zwecke bedient habe. Das sichergestellte Grundstück erfülle diese Kriterien. Es sei das Zentrum der Verein­s­tä­tigkeit gewesen, auf dem sich u. a. das Vereinsheim befunden habe. Über der Zufahrt sei ein Schild mit einer im Schriftbild der Hells Angels gestalteten Aufschrift "Welcome to hell" angebracht gewesen und die Gesellschafter der als Eigentümerin im Grundbuch eingetragenen Gesellschaft Bürgerlichen Rechts seien Vereins­mit­glieder gewesen. Ein eigener wirtschaft­licher Zweck der Eigen­tü­mer­ge­sell­schaft, der über die Überlassung des Grundstücks an den Verein hinausgegangen sei, habe im Übrigen nicht festgestellt werden können.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/aw)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil30673

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI