15.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 7221

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Verwaltungsgericht Koblenz Urteil16.12.2008

500.000,- € Schadenersatz: Beamter verkaufte Druckerpatronen des Bundesamtes

Ein ehemaliger Beamter des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung muss dem Bund für die Entwendung von Druckerpatronen Schadensersatz leisten. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Koblenz.

Der geständige und mittlerweile entlassene Beamte veräußerte in den Jahren 2003 bis 2007 Druckerpatronen des Bundesamtes in großer Menge an eine Solinger Firma und - zu einem geringeren Teil - über ebay. Das Bundesamt bezifferte den Schaden auf 491.114,53 € und forderte mittels Kostenbescheid diesen Betrag. Hiermit war der Beamte nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Wider­spruchs­ver­fahren Klage. Außerdem stellte er einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, den das Verwal­tungs­gericht Koblenz mit Beschluss vom 29. September 2008 (2 L 1072/08.KO) ablehnte.

Auch in der Hauptsache blieb die Klage ohne Erfolg. Die Kostenforderung, so die Richter, sei auch der Höhe nach gerechtfertigt. Die Beklagte habe bezüglich eines Teiles der Forderung eine detaillierte Schadens­be­rechnung und im Übrigen eine nachvoll­ziehbare Hochrechnung vorgelegt. Der Einwand, ein Teil der entwendeten Druckerpatronen sei wegen Ablaufs des Verfalldatums wertlos gewesen, rechtfertige keine andere Bewertung. Denn diese Druckerpatronen seien auch danach noch brauchbar und allenfalls weniger ergiebig gewesen. Überdies sei nicht ersichtlich, dass die Solinger Firma die Lieferungen in irgendeiner Weise beanstandet hätte. Von daher müsse der Kläger den von ihm angerichteten Schaden entsprechend den Ermittlungen der Beklagten ersetzen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 02/09 des VG Koblenz vom 05.01.2009

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