18.10.2024
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Dokument-Nr. 10361

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Verwaltungsgericht Koblenz Urteil28.09.2010

Mittagessen nicht bezahlt - Entlassung eines Soldaten wegen 2,70 Euro ungerecht­fertigtMilitärische Ordnung und Ansehen der Bundeswehr durch Fehlverhalten des Soldaten nicht ernstlich gefährdet

Die Entlassung eines Soldaten wegen eines nicht bezahlten Mittagessens ist weder aus Gründen der militärischen Ordnung noch wegen des Ansehens der Bundeswehr gerechtfertigt. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Koblenz entschieden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist ein Zeitsoldat im Dienstgrad eines Hauptgefreiten. Die Bundeswehr warf ihm vor, in der Truppenküche der Klotz­berg­kaserne ein Mittagessen im Wert von 2,70 Euro nicht bezahlt zu haben. Sie hat ihn deshalb fristlos entlassen. Er habe das Vertrauen des Dienstherrn missbraucht. Zudem bestehe Nachah­mungs­gefahr. Der Kläger legte gegen die Entlassung erfolglos Beschwerde ein und hat anschließend Klage zum Verwal­tungs­gericht erhoben. Er bestreitet die Vorwürfe.

Ansehen der Bundeswehr nicht gefährdet

Das Verwal­tungs­gericht hat der Klage stattgegeben und die Entlassung aufgehoben. Die militärische Ordnung und das Ansehen der Bundeswehr seien im Fall des Klägers nicht ernstlich gefährdet. Eine Nachah­mungs­gefahr sei mangels konkreter Anhaltspunkte nicht gegeben. Auch für die Annahme einer Wieder­ho­lungs­gefahr fehle es an Gründen, da der Kläger sich bis dahin tadellos verhalten habe. Zudem habe der Kläger das Mittagessen zumindest nachträglich bezahlt.

Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

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