15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 6753

Drucken
Urteil29.08.2008Verwaltungsgericht Koblenz1 K 478/08.KO
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil29.08.2008

Ratsmitglied hat keinen Anspruch auf Aufnahme in Ausschuss

Ein Ratsmitglied, das keiner Fraktion angehört, hat keinen Anspruch auf seine Wahl in einen Ausschuss des Verbands­ge­mein­derates als ordentliches stimm­be­rech­tigtes Mitglied oder zumindest als antrags- und redebe­rech­tigtes Ausschuss­mitglied. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Koblenz.

Der Kläger ist seit 2004 als einziges Mitglied der FDP im Rat der Verbands­ge­meinde Höhr-Grenzhausen. Nach der Hauptsatzung der Verbands­ge­meinde gibt es sieben Ausschüsse, deren Mitglieder am 6. Juli 2004 in offener Abstimmung aufgrund eines gemeinsamen Beschluss­vor­schlags aller Gruppierungen und des Klägers gewählt worden sind. Der Kläger wurde stell­ver­tre­tendes Mitglied im Werk-, im Sozial- und Sport- sowie im Rechnungs­prü­fungs­aus­schuss und nach dem Tod eines Ratsmitglieds im Mai 2006 auch noch im Haupt- und Finanzausschuss. Im November 2007 wandte sich der Kläger an den Bürgermeister der Verbands­ge­meinde, um reguläres Mitglied in einem Ausschuss zu werden. Da sein Bemühen um Änderung der Hauptsatzung und um ein Einschreiten des Wester­wa­ld­kreises als Kommu­na­l­auf­sichts­behörde erfolglos blieb, legte er seine Mitgliedschaft als Stellvertreter in den Ausschüssen nieder und suchte um gerichtlichen Rechtsschutz nach. Er machte im Wesentlichen unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts zur Rechtsstellung eines Bundes­tags­ab­ge­ordneten geltend, er habe aus dem Demokratieprinzip und den Bestimmungen der Gemeindeordnung Anspruch auf eine angemessene Beteiligung an der politischen Willensbildung im Rat, die sich auch auf eine Mitarbeit in den Ausschüssen erstrecke.

Kommu­na­l­rechtliche Bestimmungen enthalten keinen entsprechenden Anspruch

Das Gericht wies die Klage ab. Das Ratsmitglied, so die Richter, habe weder einen Anspruch darauf, in mindestens einem Ausschuss des Beklagten als ordentliches stimm­be­rech­tigtes Mitglied noch dort als antrags- und redebe­rech­tigtes Mitglied ohne Stimmrecht mitzuwirken. Aus den einschlägigen kommu­na­l­recht­lichen Bestimmungen ergebe sich ein solcher Anspruch nicht, weil die Ausschüsse durch Wahl gebildet würden. Damit weiche das kommunale Verfas­sungsrecht in Rheinland-Pfalz strukturell von den Regelungen des Deutschen Bundestages oder des rheinland-pfälzischen Landtages ab, wo die Ausschuss­mit­glieder durch die Fraktionen entsprechend deren Stärke­ver­hältnisse im Parlament bestimmt würden. Davon unabhängig sei das Vorgehen des Ratsmitglieds auch rechts­miss­bräuchlich, soweit er ordentliches Mitglied eines Ausschusses mit vollem Stimmrecht werden wolle. Er sei 2004 nicht zu der Wahl zum Mitglied eines der Ausschüsse angetreten, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre. Vielmehr habe er den gemeinsamen Wahlvorschlag aller im Rat vertretenen Gruppierungen selbst unterstützt. Vor diesem Hintergrund verhalte sich das Ratsmitglied nunmehr treuwidrig, wenn es mehr als drei Jahre später seine Wahl in einen Ausschuss als Mitglied verlange.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 42/08 des VG Koblenz vom 24.09.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil6753

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI