15.11.2024
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Dokument-Nr. 2163

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Urteil14.03.2006Verwaltungsgericht Koblenz1 K 1761/05.KO
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Verwaltungsgericht Koblenz Urteil14.03.2006

Biomasse-Heizkraftwerk: Nachbarklage erfolglos

Die Bekanntmachung einer Genehmigung eines Biomasse-Heizkraftwerks muss nicht in allen größeren Tageszeitungen im mutmaßlichen Einwir­kungs­bereich erfolgen. Die Klage von zwei Eheleuten aus Burbach-Oberdres­selndorf gegen das geplante Biomasse-Heizkraftwerk auf dem Gelände des Flughafens Siegerland ist daher unzulässig.

Die beigeladene Gesellschaft beantragte 2003 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Biomasse-Heizkraftwerks zur energetischen Verwertung von Alt­holz. Die Kläger besitzen in der Umgebung des Standortes ein Wohnhaus und landwirt­schaftlich genutzte Flächen. Die Genehmigung wurde nach Durchführung eines immis­si­ons­schutz­recht­lichen Verfahrens erteilt. Nach erfolglosem Wider­spruchs­ver­fahren erhoben die Kläger Klage, weil sie eine erhebliche Gefährdung ihrer Gesundheit und ihres Eigentums befürchteten.

Die Klage blieb erfolglos. Die Kläger, so das Gericht, seien schon nicht klagebefugt. Aus ihrem Vorbringen ergebe sich nicht, dass sie in ihren Rechten verletzt sein könnten. Sie hätten insbesondere erhebliche Beein­träch­ti­gungen durch Immissionen nicht zu befürchten. Ihr Wohnhaus, das mehr als 3,5 km vom Vorhaben entfernt stehe, sowie die ihnen gehörenden landwirt­schaft­lichen Flächen lägen nicht mehr im Einwir­kungs­bereich der Anlage, der sich nach den in der TA-Luft getroffenen Bestimmungen berechne. Darüber hinaus hätten die Kläger auch die Wider­spruchsfrist versäumt. Denn sie hätten nicht innerhalb eines Monats nach der maßgeblichen öffentlichen Bekanntgabe der Genehmigung Widerspruch eingelegt. Diese Bekanntmachung sei ordnungsgemäß erfolgt. Es sei ausreichend gewesen, die Erteilung der Genehmigung in der Siegener Zeitung und der Westerwälder Zeitung bekanntzumachen. Eine darüber hinausgehende Veröf­fent­lichung in anderen Tageszeitungen sei entgegen der Auffassung der Kläger nicht geboten gewesen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 13/06 des VG Koblenz vom 27.03.2006

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