15.11.2024
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Dokument-Nr. 7964

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Verwaltungsgericht Koblenz Urteil19.05.2009

VG Koblenz: Kautschuk-Produktionhalle darf aufgrund störenden Gummigeruchs nicht gebaut werdenGeruch­s­im­mission beeinträchtigt Wohnqualität

Eine Baugenehmigung für eine Produk­ti­o­nshalle darf nicht erteilt werden, wenn von dieser Gummigerüche ausgehen, die an 25 % der Jahresstunden in der Umgebung eines Wohnhauses wahrnehmbar sind. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Koblenz.

Die Klägerin wandte sich gegen eine Baugenehmigung, die der beklagte Landkreis Neuwied für eine etwa 120 m von ihrem Wohnhaus in Kleinmaischeid entfernte Anlage zur Verarbeitung von Kautschuk erteilt hatte. Sie machte geltend, das Vorhaben führe für sie zu unzumutbaren Belästigungen in Form von Gummigerüchen.

Bau von Produk­ti­o­nshalle wäre rücksichtslos gegenüber Anwohnern

Die Klage hatte Erfolg. Die genehmigte Produk­ti­o­nshalle, so die Richter, sei gegenüber der Klägerin rücksichtslos, da die hiermit verbundenen Geruch­s­im­mis­sionen das Maß des Zumutbaren überschritten. Hierbei stützten sie sich auf ein eingeholtes Sachver­stän­di­gen­gut­achten, wonach Prüfer bei ihren Geruchs­be­ge­hungen über einen Zeitraum von sechs Monaten in 25 % der Fälle an der Terrasse der Klägerin einen Gummigeruch festgestellt hatten. Ein solcher Geruch, so das Gericht, sei generell nicht als angenehmen zu bewerten, sondern störe die Wohnqualität. Auf Grund der festgestellten Häufigkeit der Geruch­s­im­mis­sionen, die die in der Geruch­s­im­mis­si­ons­richtlinie vorgegebenen Werte deutlich überschreite, müsse die Klägerin eine solche Beein­träch­tigung nicht hinnehmen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 29/09 des VG Koblenz vom 08.06.2009

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