15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 2932

Drucken
Urteil14.08.2006Verwaltungsgericht Koblenz1 K 1342/05.KO
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil14.08.2006

Denkmalschutz für EinfamilienhausGebäude stellt Einfluss der Kunst auf das Handwerk dar

Der Landkreis Bad-Kreuznach war berechtigt, ein Wohnhaus in Kirn, das von dem Architekten Otto 1937 geplant und 1938 errichtet worden ist, unter Denkmalschutz zu stellen. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Koblenz.

Nachdem sich ein Bürger von Kirn an die Stadt mit der Bitte gewandt hatte, die Prüfung der Unter­schutz­stellung des Hauses in Kirn zu veranlassen, wies das Landesamt für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz im September 1992 die Eigentümerin des Hauses darauf hin, dass dieses ein Kulturdenkmal sei, wenn es unverändert erhalten sei. Im Mai 2004 teilte der Beklagte der Eigentümerin mit, dass das Wohngebäude unter Denkmalschutz gestellt werden soll. Hiergegen wandte diese ein, es gebe sehr viele Häuser des Architekten Otto in der Umgebung, die nicht unter Denkmalschutz stünden. Ihr Haus präge auch nicht das Kirner Stadtbild. Gleichwohl stellte der Landkreis das Wohngebäude unter Denkmalschutz. Hiermit war die Eigentümerin nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Wider­spruchs­ver­fahren Klage, die abgewiesen wurde.

Die Einstufung des von Otto entworfenen Hauses als Kulturdenkmal, so das Gericht, sei nicht zu beanstanden. Dies folge aus dem vom Gericht eingeholten Sachver­stän­di­gen­gut­achten. In diesem sei festgestellt, dass das Haus ein Zeugnis des geistigen und künstlerischen Schaffens und der Einwirkung der Kunst auf das Handwerk sei, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse bestehe. Das Haus sei ein mit großer Sorgfalt geplantes und in allen Details durchdachtes Gebäude, das in seiner Größe die Wohnbedürfnisse einer Familie mit Kindern des gehobenen Mittelstandes in den dreißiger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts repräsentiere.

Die große Sorgfalt bei der Auswahl der Details entspreche der Idee des Jugendstils, auf das Handwerk künstlerisch einwirken zu wollen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 31/2006 des VG Koblenz vom 01.09.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2932

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI