22.11.2024
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Dokument-Nr. 2398

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Beschluss18.04.2006Verwaltungsgericht Koblenz L 399/06.KO - und 1 L 400/06.KO
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Verwaltungsgericht Koblenz Beschluss18.04.2006

Umwelt­ver­träg­lich­keits­prüfung war nicht erforderlich - Windener­gie­anlagen dürfen gebaut werden -Abstandsflächen sind eingehalten

Die Beigeladenen sind ein Unternehmen der Windener­gie­b­ranche sowie ein Mitarbeiter des Unternehmens. Das Unternehmen beantragte beim Landkreis Altenkirchen die Erlaubnis zur Errichtung von fünf Windkraft­anlagen mit einer Nabenhöhe von 100 m, der Mitarbeiter von zwei solcher Anlagen. Der Landkreis erteilte daraufhin zwei immis­si­ons­schutz­rechtliche Genehmigungen, die in der Folgezeit auf Antrag der Beigeladenen hinsichtlich des Anlagetyps geändert wurden. Gegen die erteilten Genehmigungen legten Einwohner von Fensdorf und Gebhardshain Widerspruch ein. Auf Antrag der Beigeladenen ordnete der Landkreis Altenkirchen die sofortige Vollziehung der erteilten Genehmigungen an. Daraufhin begehrten die Antragsteller vorläufigen Rechtsschutz, den das Gericht ablehnte.

Die notwendige Inter­es­se­n­ab­wägung, so das Gericht, falle zu Lasten der Antragsteller aus. Ihre Widersprüche hätten nämlich aller Voraussicht nach keinen Erfolg, da die erteilten Genehmigungen die Antragsteller nicht in ihren Rechten verletzten. Es seien keine Betei­li­gungs­rechte der Antragsteller missachtet worden. Insbesondere sei keine Öffent­lich­keits­be­tei­ligung nach den immis­si­ons­schutz­recht­lichen Vorschriften geboten gewesen. Zwar sei eine solche Beteiligung immer dann erforderlich, wenn eine Umwelt­ver­träg­lich­keits­prüfung durchzuführen sei. Den angegriffenen Genehmigungen lägen aber der landes­pfle­ge­rische Begleitplan mit integrierter Betrachtung der Umwelt­ver­träg­lichkeit eines sachkundigen Ingenieurbüros sowie Schattenwurf- und Schallprognosen zugrunde.

Aufgrund der darin enthaltenen Feststellungen sei es nicht zu beanstanden, dass der Landkreis Altenkirchen die Durchführung einer Umwelt­ver­träg­lich­keits­prüfung nicht für notwendig erachtet habe. Ferner seien auch die gebotenen Neben­be­stim­mungen getroffen, um unzumutbaren Schattenwurf insbesondere für die Bewohner von Fensdorf abzuwenden. Der Antragsteller aus Gebhardshain könne sich zudem nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die geplanten Windkraft­anlagen die bauord­nungs­rechtliche Abstands­flä­chen­vor­schrift missachteten. Darüber hinaus werde auch der Gefahr des Eiswurfes ausreichend begegnet. Denn der Landkreis Altenkirchen habe den Beigeladenen aufgegeben, vor Baubeginn nachzuweisen, durch welche Maßnahmen die Eisfreiheit der Rotorblätter und der Gondel sichergestellt werden solle.

Erläuterungen

Beschlüsse des VG Koblenz vom 18. April 2006 - 1 L 399/06.KO - und 1 L 400/06.KO sowie vom 04. Mai 2006 - 1 L 633/06.KO

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 18/06 des VG Koblenz vom 09.05.2006

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