12.08.2026
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
12.08.2026 
Sie sehen zwei eurasische Wölfe in einem Wald.

Dokument-Nr. 36180

Sie sehen zwei eurasische Wölfe in einem Wald.
Drucken
Beschluss10.08.2026Verwaltungsgericht Kassel2 L 1437/26.KS und 2 L 1473/26.KS
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Kassel Beschluss10.08.2026

Eilanträge gegen die Freigabe zur Bejagung von zwei Wölfen in Hessen erfolglosVerwal­tungs­gericht Kassel lehnt Eilanträge von Umweltverbänden ab

Das Verwal­tungs­gericht Kassel hat mit Beschlüssen vom 10. August 2026 zwei Eilrecht­schutz­anträge von anerkannten Umweltverbänden gegen die „Allge­mein­ver­fügung: Revier­über­grei­fender Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027, um die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrecht­er­haltung eines günstigen Erhal­tungs­zu­stands der Tierart Wolf zu gewährleisten“ der Oberen Jagdbehörde vom 30. Juni 2026 abgelehnt.

Auf europäischer Ebene war zuvor eine Herabstufung des Schutzstatuts für die Tierart Wolf von „besonders geschützt“ auf „geschützt“ erfolgt. Diese Einstufung beruhte auf der dement­spre­chenden Berich­t­er­stattung des Bundes­um­welt­mi­nis­teriums an die Europäische Kommission.

Aufnahme des Wolfs ins Bundes­jagd­gesetz

Daraufhin wurde der Wolf mit Wirkung zum 2. April 2026 in das Bundesjagdgesetz als jagdbare Tierart aufgenommen. Danach hat nun – soweit sich die Tierart Wolf in einem günstigen Erhal­tungs­zustand befindet – die zuständige Behörde einen revier­über­grei­fenden Managementplan aufzustellen, der darauf auszurichten ist, die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrecht­er­haltung eines günstigen Erhal­tungs­zu­stands zu gewährleisten.

Allge­mein­ver­fügung des Regie­rungs­prä­sidiums Kassel gibt Abschuss frei

Dem ist das Regie­rungs­prä­sidium Kassel mit der Allge­mein­ver­fügung vom 30. Juni 2026 nunmehr nachgekommen und hat eine Bejagung des Wolfs durch die Entnahme von vier Jungwölfen, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben (sog. juvenile Wölfe), in der Jagdzeit vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Oktober 2026 festgelegt. Hierauf sind nach Maßgabe der Verfügung alle landesweit anderweitig bereits zu Tode gekommenen und noch versterbenden Wölfe aller Altersklassen anzurechnen. Da in diesem Jahr bereits zwei Wölfe durch Verkehrsunfälle getötet worden seien, belaufe sich die tatsächliche Abschuss­freigabe aktuell noch auf zwei juvenile Exemplare, die ausschließlich im Lahn-Dill-Kreis erlegt werden sollen. Dies wird damit begründet, dass sich in diesem Gebiet zum einen die größte territoriale Wolfpopulation befinde und zum anderen ein verstärktes Aufkommen von Schäden an Nutztieren zu verzeichnen sei.

Gegen diesen Managementplan wurden zwei Klagen von anerkannten Umweltverbänden und diesbezügliche Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz erhoben.

Verwal­tungs­gericht bestätigt Managementplan im Eilverfahren

Die Eilrecht­schutz­anträge hat die u.a. für das Jagdrecht zuständige 2. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Kassel nunmehr mit Beschlüssen vom 10. August 2026 jeweils mit der Begründung abgelehnt, dass sich der Managementplan im Zuge der – im Eilverfahren allein gebotenen und möglichen – summarischen gerichtlichen Prüfung als rechtmäßig erwiesen habe. Insbesondere sei die Obere Jagdbehörde aufgrund der auf Bundesebene an die Kommission der Europäischen Union erfolgten Meldung eines günstigen Erhal­tungs­zu­stands für die Tierart Wolf zum Erlass des revier­über­grei­fenden Abschuss- bzw. Managementplans berechtigt gewesen. Die gegen diese Bewertung des Erhal­tungs­zu­standes der Tierart Wolf in Deutschland, in Hessen und schließlich im Lahn-Dill-Kreis gerichtete grundsätzliche Kritik der Umweltverbände sei nicht geeignet, evidente Zweifel an der Richtigkeit dieser Bewertung zu begründen. Die Behörde sei abwägungs­feh­lerfrei davon ausgegangen, dass die Abschuss­freigabe den als günstig gemeldeten Erhal­tungs­zustand nicht gefährde. Auch die gegen die inhaltliche Ausgestaltung des Managementplans gerichteten Rügen der Antragsteller blieben ohne Erfolg. Insbesondere durchgreifende Fehler der behördlichen Abwägungs­ent­scheidung seien im Rahmen des nur eingeschränkten Prüfungsumfangs nicht aufgezeigt oder sonst ersichtlich. Dies betreffe insbesondere das Abwägungs­er­gebnis zugunsten einer Bejagung an sich, die vorgesehene Entnahme von 40 % der diesjährig landesweit zu erwartenden juvenilen Wölfe (nur) im Bereich des Lahn-Dill-Kreises sowie die einzelnen Vorgaben, mit welchen einem falschen oder übermäßigen Abschuss begegnet werden soll.

Gegen die Entscheidung unter dem Aktenzeichen 2 L 1437/26.KS wurde bereits Beschwerde erhoben. Auch der weitere Eilbeschluss (2 L 1473/26.KS) ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde zum Hessischen Verwal­tungs­ge­richtshof in Kassel einlegen.

Quelle: Verwaltungsgericht Kassel, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss36180

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI