23.11.2024
23.11.2024  
Sie sehen ein Gebäude, welches gerade abgerissen wird.

Dokument-Nr. 1069

Drucken
Urteil22.09.2005Verwaltungsgericht Kassel2 E 2411/03
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Kassel Urteil22.09.2005

Kein Anspruch auf anthra­zit­farbene Dacheindeckung

Das Verwal­tungs­gericht Kassel hat die Klage des Bauträgers eines Alten­pfle­geheims in Ahnatal auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans der Gemeinde Ahnatal abgewiesen.

Dieser Bebauungsplan bestimmt u.a., dass in dem Baugebiet die Dacheindeckung mit roten Dachpfannen zu erfolgen hat. Der Bauträger erhielt im Mai 2002 die Baugenehmigung zur Errichtung eines Alten­pfle­geheims in Ahnatal. In der Baugenehmigung ist entsprechend der baupla­nungs­recht­lichen Regelung die Dacheindeckung mit roten Dachziegeln vorgesehen. Tatsächlich wurde das Dach aber anthrazitfarben gedeckt. Später beantragte der Bauträger, ihm eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans über die farbliche Gestaltung der Dacheindeckung entsprechend der tatsächlich hergestellten Dacheindeckung zu gewähren.

Diesen Antrag lehnte die zuständige Bauauf­sichts­behörde ab. Die dagegen erhobene Klage blieb erfolglos. Anders als der klagende Bauträger hielt das Verwal­tungs­gericht die Festsetzung über die Gestaltung der Dachein­de­ckungen der Gebäude im das Vorhaben betreffenden Bebauungsplan der Gemeinde Ahnatal für wirksam. Der Zweck der Regelung sei offensichtlich in der einheitlichen Gestaltung des Baugebiets zu sehen. Die Erteilung einer Befreiung von solchen Festsetzungen liege im Ermessen der Bauauf­sichts­behörde, die nach ihrer bisherigen Verwal­tung­s­praxis Abwei­chungs­wünsche stets abgelehnt habe. Wenn sie dies auch im Falle des Klägers getan habe, sei dies gerade im Hinblick auf die große Dachfläche des Alten­pfle­geheims nicht zu beanstanden. Außerdem sei auch in der für das Vorhaben erteilten Baugenehmigung die Dacheindeckung mit roten Dachziegeln festgeschrieben worden, woran sich der Bauträger bis zur Erteilung einer davon abweichenden Nachtrags­bau­ge­n­eh­migung halten müsse.

Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Hess. Verwal­tungs­ge­richtshof in Kassel beantragt werden.

Quelle: Pressemitteilung des VG Kassel v. 07.10.2005

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1069

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI