18.10.2024
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Dokument-Nr. 1069

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Urteil22.09.2005Verwaltungsgericht Kassel2 E 2411/03
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Verwaltungsgericht Kassel Urteil22.09.2005

Kein Anspruch auf anthra­zit­farbene Dacheindeckung

Das Verwal­tungs­gericht Kassel hat die Klage des Bauträgers eines Alten­pfle­geheims in Ahnatal auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans der Gemeinde Ahnatal abgewiesen.

Dieser Bebauungsplan bestimmt u.a., dass in dem Baugebiet die Dacheindeckung mit roten Dachpfannen zu erfolgen hat. Der Bauträger erhielt im Mai 2002 die Baugenehmigung zur Errichtung eines Alten­pfle­geheims in Ahnatal. In der Baugenehmigung ist entsprechend der baupla­nungs­recht­lichen Regelung die Dacheindeckung mit roten Dachziegeln vorgesehen. Tatsächlich wurde das Dach aber anthrazitfarben gedeckt. Später beantragte der Bauträger, ihm eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans über die farbliche Gestaltung der Dacheindeckung entsprechend der tatsächlich hergestellten Dacheindeckung zu gewähren.

Diesen Antrag lehnte die zuständige Bauauf­sichts­behörde ab. Die dagegen erhobene Klage blieb erfolglos. Anders als der klagende Bauträger hielt das Verwal­tungs­gericht die Festsetzung über die Gestaltung der Dachein­de­ckungen der Gebäude im das Vorhaben betreffenden Bebauungsplan der Gemeinde Ahnatal für wirksam. Der Zweck der Regelung sei offensichtlich in der einheitlichen Gestaltung des Baugebiets zu sehen. Die Erteilung einer Befreiung von solchen Festsetzungen liege im Ermessen der Bauauf­sichts­behörde, die nach ihrer bisherigen Verwal­tung­s­praxis Abwei­chungs­wünsche stets abgelehnt habe. Wenn sie dies auch im Falle des Klägers getan habe, sei dies gerade im Hinblick auf die große Dachfläche des Alten­pfle­geheims nicht zu beanstanden. Außerdem sei auch in der für das Vorhaben erteilten Baugenehmigung die Dacheindeckung mit roten Dachziegeln festgeschrieben worden, woran sich der Bauträger bis zur Erteilung einer davon abweichenden Nachtrags­bau­ge­n­eh­migung halten müsse.

Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Hess. Verwal­tungs­ge­richtshof in Kassel beantragt werden.

Quelle: Pressemitteilung des VG Kassel v. 07.10.2005

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