23.11.2024
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Dokument-Nr. 1196

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Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil09.06.2005

Nagel-Design ist kein Handwerk - Inhaberin eines Nagelstudios ist kein Mitglied der Handwerkskammer

Wer ein Nagelstudio betreibt, übt kein handwerk­s­ähn­liches Gewerbe aus und wird daher nicht Mitglied in der Handwerkskammer, sondern Mitglied der Industrie- und Handelskammer, entschied die 9. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Karlsruhe.

Damit gab sie der Klage einer Pforzheimer Betreiberin eines Nagelstudios statt, die sich gegen ihre Eintragung als Mitglied der Handwerkskammer wendete. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. 9 K 1555/04). Die Kammer hat die Berufung zum Verwal­tungs­ge­richtshof Baden-Württemberg zugelassen.

Die beklagte Handwerkskammer Karlsruhe trug die Klägerin, die in einem Nagelstudio in Pforzheim nebenberuflich Nagelmodellage und Maniküre anbietet, im Februar 2003 in ihr Verzeichnis der Inhaber handwerk­s­ähn­licher Gewerbebetriebe ein. Die Handwerkskammer ist der Ansicht, Nagel-Design sei ein wesentliches Arbeitsgebiet der Kosmetikerin und die Tätigkeit daher ein handwerk­s­ähn­liches Gewerbe. Die Klägerin, die damit nicht einverstanden war, wandte sich nach erfolglosem Wider­spruchs­ver­fahren an das Verwal­tuns­gericht und trug vor, Nagel-Design sei in kurzer Zeit erlernbar und daher nicht handwerk­s­ähnlich.

Die 9. Kammer gab der Klägerin im Ergebnis Recht: Nagelmodellage und Finger­nä­gel­pflege gehörten zwar zum Arbeitsgebiet einer Kosmetikerin, deren Tätigkeit ein handwerk­s­ähn­liches Gewerbe darstelle, heißt es in den Urteilsgründen. Kosmetik beziehe sich als „Kunst der Verschönerung“ allerdings typischerweise auf den gesamten Körper und diene nach landläufiger Meinung über die Körperpflege hinaus vor allem der Verschönerung des Gesichts nach dem jeweils geltenden Schönheitsideal. Ein Nagelstudio, in dem ausschließlich Fingernägel gepflegt und gestaltet werden, weiche nach seinem Erschei­nungsbild von dem Prototyp eines Kosmetikstudios erheblich ab. Die Tätigkeit einer Nagel-Designerin, die tatsächlich in kürzester Zeit zu erlernen sei, gehe auf die sog. „Nail-Shops“ in den USA zurück, die sich ab den 80er Jahren auch in Europa selbstständig entwickelt hätten. Vom Betrieb eines klassischen „Schön­heits­salons“ sei ein Nagelstudio daher weit entfernt.

Quelle: Pressemitteilung des VG Karlsruhe vom 07.11.2005

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